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Staatsrechtler: Fördermittel-Stopp für Umwelthilfe wäre rechtswidrig

Archivmeldung vom 10.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
Anwalt

Bild: stv-usf.ch

Der Staatsrechtler Joachim Wieland hat davor gewarnt, der vielerorts mit Klagen auf Dieselfahrverbote erfolgreichen Deutschen Umwelthilfe (DUH) künftig keine Fördermittel mehr aus dem Bundeshaushalt zu gewähren. "Fördermittel des Bundes werden nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes vergeben", sagte der Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem "Handelsblatt".

Weiter sagt er: "Die Streichung von Fördermitteln wegen der von der DUH angestrengten rechtmäßigen Klagen wäre ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig." Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss des CDU-Bundesparteitags. Danach sollen die CDU in der Bundesregierung und die Unions-Fraktion "darauf hinwirken, dass bereits etatisierte Mittel, die noch nicht verbindlich zugesagt wurden, mit einem Sperrvermerk versehen werden und in künftigen Haushalten keine Mittel mehr für die DUH etatisiert werden". Die CDU fordert zudem eine Prüfung, ob die Umwelthilfe "noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt". Wieland sagte dazu: "Über die Gemeinnützigkeit der DUH wird nicht nach politischen Kriterien entschieden, sondern nach den Vorschriften der Abgabenordnung von den zuständigen Finanzbehörden."

Da die DUH sich für den Umweltschutz einsetze, erfülle sie die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit. Ähnlich äußerte sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler. Es sei "Unsinn, per Parteitagsbeschluss die Gemeinnützigkeit der DUH prüfen lassen zu wollen", sagte Eigenthaler dem "Handelsblatt". Das sei ausschließlich Sache des zuständigen Finanzamtes, das "dem Recht und keiner Partei verpflichtet" sei. Man lasse sich deshalb auch nicht einschüchtern. Eigenthaler verwies zudem auf Paragraf 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. Danach habe der Gesetzgeber selbst eine Verknüpfung zwischen der Gemeinnützigkeit und einem Verbandsklagerecht hergestellt. Ein solches Klagerecht verstärke demnach sogar die Gemeinnützigkeit. "Unliebsame Gerichtsurteile lassen sich mit einem solchen Beschluss daher nicht aus der Welt schaffen", so der Steuergewerkschafter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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