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Deutsche Umwelthilfe will mit neuer Eingabe vor Gericht Fahrverbote in Düsseldorf durchsetzen

Archivmeldung vom 27.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus.
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus.

Bild: Screenshot Facebook Account: "Mirco Weiß - MIT" / Eigenes Werk

Die Deutsche Umwelthilfe sieht den am Dienstag vorgelegten Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf als Beleg dafür, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf Fahrverbote mit der Drohung eines Zwangsgeldes durchsetzen muss. Dies hat sie in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht von Freitag klargemacht, aus dem die Düsseldorfer "Rheinische Post" zitiert.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der Umwelthilfe sagt: "Der vorgelegte Luftreinhalteplan widerspricht derart klar den Vorgaben für eine saubere Luft, dass wir schnell die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land NRW erwarten. Nur so kann die weitere Gefährdung des Lebens vieler Menschen vermieden werden." Der Hauptvorwurf der Umwelthilfe ist, dass der Luftreinhalteplan in mehreren Straßen erst im Jahr 2024 vorsieht, die von der EU festgelegten Grenzwerte für Stickdioxide einzuhalten und trotzdem auf Fahrverbote verzichte. Das  Bundesverwaltungsgericht hatte  dagegen festgelegt, Verkehrsverbote seien zu ergreifen, wenn sie die "einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener Stickdioxid-Grenzwerte" sind.

Angesichts dessen sei "gänzlich unverständlich", so die Umwelthilfe, dass sogar auf Fahrverbote für die alten Euro-4-Fahrzeuge verzichtet wird. Das Papier wirft der Bezirksregierung vor, die Effekte eines Fahrverbotes in einer denkbaren Umweltzone gezielt heruntergerechnet zu haben, um es so als "unverhältnismäßig" abzulehnen. So gehe man von extrem großzügigen Ausnahmeregeln für Anwohner aus und habe einen Gürtel von Hauptverkehrstraßen rund um die Innenstadt vom Fahrverbot ausgenommen. In der Eingabe heißt es: "Hauptverkehrsstraßen sind sachlogisch die Straßen mit den höchsten Immissionen. Eine bloße Innenstadtzone,  die die Hauptverkehrsstraßen ausnimmt, kann naturgemäß nur eine beschränkte Wirkung entfalten."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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