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Oberlandesgericht Köln bestätigt: Deutsches Tierschutzbüro keine Stalleinbrecher

Archivmeldung vom 08.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

In einem Bericht über die staatliche Anerkennung von Tierschutzvereinen nach dem neuen Verbandsklagerecht in NRW unterstellte der Landwirtschaftsverlag, dass Mitglieder des Deutschen Tierschutzbüros in Tierställe einbrächen. Nachdem das Oberlandesgericht Köln bereits im Jahr 2014 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln bestätigt hatte, mit der dem Verlag die weitere Verbreitung seiner Äußerung in dem Artikel verboten wurde, untersagte es dem Landwirtschaftsverlag die Äußerung mit Entscheidung vom 15.12.2015 auch im Hauptsacheverfahren (AZ 15 U 136/15), da sie unwahr ist.

Mit der Entscheidung wies das Oberlandesgericht die Berufung des Verlags gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Köln vom 05.08.2015 (AZ 28 O 33/15) zurück.

Bei einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot droht dem Verlag ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Zum Hintergrund: Im Januar 2014 erhielten die ersten sieben Tierschutzorganisationen in NRW, nach ausgiebiger Prüfung, eine staatliche Anerkennung nach dem neuen Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten (TierschutzVMG). Sie haben somit unter anderem die Möglichkeit, die Einhaltung geltenden Rechts vor Gericht einzufordern.

Lange hatte die Agrarindustrie dies zu verhindern gesucht, aus Furcht, dass der Neubau tierschutzwidriger Megamastanlagen dadurch verzögert oder gar verhindert wird.

Entsprechend negativ berichtete das vom Landwirtschaftsverlag betriebene Onlineportal "topagrar" über die Anerkennung bestimmter Tierschutzvereine. In einem Artikel mit der Überschrift "WLV entsetzt über Verbandsklagerecht für Stalleinbrecher" hieß es, Vertreter des gemeinnützigen Tierschutzvereins Deutsches Tierschutzbüro e.V. seien dafür bekannt, dass sie regelmäßig in Tierställe einbrächen.

Nun hat das Oberlandesgericht Köln auch im Hauptsacheverfahren entschieden, dass dies unzulässig war. Eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen.

Dies ist nicht die erste Entscheidung, die das Deutsche Tierschutzbüro gegen den Landwirtschaftsverlag erwirkt hat. Bereits im Juli 2015 erließ das Landgericht Münster (012 O 187/15) eine Verfügung, nachdem der Verlag Aktivisten des Deutschen Tierschutzbüros unterstellte hatte, für den Tod eines Tieres verantwortlich zu sein und er ein Geschäft damit betreibe, Bilder tierschutzwidriger Zustände zu generieren, die er selbst herbeigeführt habe.

"Dass wir vom Deutschen Tierschutzbüro Tiere umbringen, ist völlig absurd, wir setzen uns für die Rechte der Tiere und deren Schutz ein", so Jan Peifer, Gründer Deutsches Tierschutzbüro.

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. ist ein als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannter Verein, der immer wieder mit Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial auf die Missstände in der industriellen Massentierhaltung aufmerksam macht.

Jan Peifer hält das Auftreten des Landwirtschaftsverlags und dessen Online-Portals www.topagrar.com daher auch nicht für einen Zufall: "Anscheinend geht es bei diesem Verlag nicht um seriösen Journalismus, sondern um Stimmungsmache für die industrielle Nutztierhaltung. Anders kann ich mir nicht erklären, dass ständig versucht wird, eine Tierschutzorganisation mit erfundenen Behauptungen zu diskreditieren."

Auch der Medienrechtler Dr. Sven Dierkes von der Kanzlei Höcker, der die Tierschützer vertritt, betrachtet die Berichterstattung durch den Verlag kritisch: "Eine harte Auseinandersetzung in der Sache ist essentieller Bestandteil journalistischer Arbeit. Eine Diskreditierung Dritter durch die Verbreitung von Unwahrheiten hat damit jedoch nichts zu tun."

Quelle: Deutsches Tierschutzbüro e.V. (ots)

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