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Umrüstung von VW-Fahrzeugen im ADAC-Test wirksam

Archivmeldung vom 28.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/ADAC/UweRattay"
Bild: "obs/ADAC/UweRattay"

Unterstützt durch die FIA (Fédération Internationale de l'Automobile) haben die Automobilclubs ADAC, ÖAMTC und TCS die technischen Folgen aus der laufenden Umrüstung von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns untersucht. Im Mittelpunkt der Tests stand die Frage, ob sich die ausgeführten technischen Anpassungen bei den Modellen Audi Avant 2,0 TDI sowie VW Golf 2,0 TDI BMT nachteilig auf den Abgasausstoß, den Kraftstoffverbrauch oder die Motorleistung der Fahrzeuge auswirken.

Ergebnis: Im für die Typgenehmigung relevanten NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) konnten bei den vier untersuchten Modellen im Vergleich zwischen vor und nach dem Update praktisch keine Veränderung bei den Stickstoffoxid-Emissionen und beim Verbrauch festgestellt werden. Die Emissionen von NOx und CO2 sowie der Verbrauch bleiben durch die Umrüstung weitgehend unverändert.

Unter höherer Last bei den realitätsnäheren WLTC- und BAB130-Zyklen reduzieren sich die NOx-Emissionen nach der Umrüstung signifikant, während sich der Verbrauch in diesen Zyklen nur leicht erhöhte. Mit der neuen Software vermindern sich die NOx-Emissionen je nach Fahrzeug und Messzyklus um bis zu 12 Prozent beim Audi und um bis zu 36 Prozent beim VW Golf. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit von maximal +/-2 Prozent ergibt sich beim vom ADAC untersuchten VW Golf je nach Zyklus außerdem ein geringer Verbrauchsanstieg von 0,4 bis 2,5 Prozent.

Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die VW-Umrüstung bei den untersuchten 2-Liter-Diesel-Modellen im realen Fahrbetrieb einen Umweltnutzen erbringen kann, während Verbrauch und Motorleistung durch die Umrüstung kaum beeinträchtigt werden.

Als auffällig ist hingegen zu bewerten, dass der im NEFZ-Zyklus ermittelte Dieselverbrauch bei den Messungen aller vier Fahrzeuge bereits vor der Softwareänderung um 7 bis 15 Prozent höher ausfiel als die jeweilige Herstellerangabe (Normverbrauch). Beim vom ADAC getesteten VW Golf wurden die Typprüfwerte für CO2 (114 g/km) und den Kraftstoffverbrauch (4,3 l/100km) um 7,2 Prozent beziehungsweise 8,6 Prozent überschritten.

Bezüglich der Bewertung des ersten Testergebnisses weisen ADAC, ÖAMTC und TCS ausdrücklich darauf hin, dass die Untersuchung einzelner Fahrzeuge keine generellen Aussagen über die Gesamtheit der zurückgerufenen Fahrzeuge zulässt. Die vollzogenen Tests sollen den betroffenen Mitgliedern der Automobilclubs eine erste Orientierung bezüglich der Wirkung der Nachrüstung bieten. Um gegebenenfalls individuelle Rechtsansprüche zu begründen, müssen jedoch fahrzeugspezifische Untersuchungen durchgeführt werden.

Einen ausführlichen Bericht zu den Messungen finden Sie ab 1. Juli 2016 unter www.adac.de/ecotest sowie in der nächsten Ausgabe der ADAC motorwelt.

Zur Testmethodik:

Es wurden drei Fahrzeuge des Modells Audi Avant 2,0 TDI sowie ein VW Golf 2,0 TDI BMT, jeweils mit manueller 6-Gang-Schaltung und Start-Stopp-System getestet. Die Abgas-, Verbrauchs- und Leistungsmessungen auf dem Prüfstand sowie Fahrdynamikmessungen und Fahrversuche auf der Straße fanden im Mai und Juni 2016 in Deutschland (ADAC-Technikzentrum Landsberg am Lech), Österreich (Technische Universität Wien, Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik) und der Schweiz (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt in Dübendorf und TCS-Prüfzentrum in Emmen) statt.

Die untersuchten Pkw wurden jeweils vor und nach der softwaretechnischen Umrüstung des Herstellers getestet. Um die Fahrzeuge bei gleichbleibenden, genormten Bedingungen testen zu können, ist es notwendig, die Messungen im Abgaslabor auf einem Fahrleistungsprüfstand durchzuführen und dabei vorgegebene Testzyklen zu verwenden. Hierfür wurden die Fahrzeuge sowohl dem für die Fahrzeugtypgenehmigung relevanten NEFZ unterzogen, als auch den realitätsnäheren Zyklen WLTC und BAB130.

Quelle: ADAC (ots)

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