OVG Urteil: Wiesenhof muss Massenschlachtungs-Kapazitäten reduzieren
Archivmeldung vom 20.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Wiesenhof Geflügel-Schlachthof in Niederlehme bei Königs Wusterhausen muss seine Kapazitäten reduzieren. Das bestätigte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Dienstag dem rbb-Nachrichtenmagazin "Brandenburg Aktuell". In dem Betrieb wird seit Monaten mehr geschlachtet als ursprünglich genehmigt: 160.000 Tiere, 120.000 Schlachtungen täglich waren erlaubt.
Das Unternehmen begründete die Erhöhung der Kapazitäten mit zwei Bränden 2015 und 2016 in zwei anderen Betrieben des Konzerns. Dadurch sei eine Notlage entstanden, die eine Ausweitung nötig gemacht hätten. Was das Verwaltungsgericht Cottbus wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aber beanstandeten: ohne entsprechende behördliche Genehmigungen sei eine solche Ausweitung der Schlachtmenge unzulässig. Es handelt sich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Wann eine Entscheidung im Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Cottbus getroffen wird, ist noch nicht abzusehen. Anwohner in Niederlehme klagen seit langem über Geruchs- und Lärmbelästigungen und befürchten Verunreinigungen des Grundwassers.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)