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Deutsche Umwelthilfe wirft Senatsspitze gezielte Verzögerungstaktik vor

Archivmeldung vom 02.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus und nimmt Züge eines mittelalterlichen Kreuzzuges an (Symbolbild)
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus und nimmt Züge eines mittelalterlichen Kreuzzuges an (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Berliner Senat setzt das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2018 zur Luftreinhaltung in der Hauptstadt nicht um. Der Luftreinhalteplan wurde nicht wie gerichtlich verfügt fristgerecht zum 31. März 2019 fortgeschrieben und wird wohl erst Monate später vorliegen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert dieses Vorgehen und wirft dem Senat mangelndes Engagement vor, den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich ihr Recht auf saubere Luft zu gewähren. Die DUH betont, dass Recht und Gesetz auch für die Berliner Verwaltung gelten und fordert den Senat auf, den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan schnellstmöglich in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Senat von Berlin mit Urteil vom 9. Oktober 2018 verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis zum 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) enthält. Jedoch hat der Senat den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan bisher nicht vorgelegt. Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist aktuell zu lesen, dass ein Entwurf des Luftreinhalteplans frühestens Mitte April 2019 vorlegt werden soll, nachdem es in der letzten Woche noch hieß, er werde Ende März vorgelegt.

Nach dem Urteil des VG Berlin müsste der Senat bereits viel weiter sein. Um den Luftreinhalteplan fortschreiben zu können, ist eine mindestens vierwöchige vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung mit nachträglicher Auswertung der Einwendungen vorgesehen. Um den Zeitplan des Gerichts einzuhalten, hätte der Senat spätestens Anfang Februar den Entwurf des Luftreinhalteplans in die Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen. Bis heute ist noch nicht einmal ein Entwurf fertig. Der Senat wird daher die vom Gericht verbindlich gesetzte Frist um mindestens zwei Monate, wahrscheinlich noch länger überschreiten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In dem Urteil zum Luftreinhalteplan geht es um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Berlin. Dieses Anliegen scheint dem Senat so zweitrangig zu sein, dass er meint, sogar bindende Entscheidungen der Gerichte ignorieren zu können."

Resch wirft dem Senat ein anmaßendes Verhältnis zum Rechtsstaat vor. "Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Umweltsenatorin Regine Günther mögen erklären, warum sich die Bürgerinnen und Bürger an Recht und Gesetz halten sollen, während die eigene Verwaltung meint, Urteile schlicht ignorieren und Zeitpläne nach eigenem Gutdünken erstellen zu können. Ich hätte nie geglaubt, dass es in einer grün mitregierten Stadt wie Berlin mit einer vermutet modernen Verwaltung soweit kommen würde. Unser Verfahren für die saubere Luft belehrt uns eines Besseren."

"Wir werden die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen den Senat prüfen", sagt Rechtsanwalt Peter Kremer, der die DUH in dem Verfahren vertritt. In einem solchen Vollstreckungsverfahren kann das Gericht gegen den Senat bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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