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Rechtsgutachten: Länderklausel bietet keine Gewähr gegen CO2-Endlager

Archivmeldung vom 06.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gordon Welters/Greenpeace
Bild: Gordon Welters/Greenpeace

Entgegen den bisherigen Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten.

Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung mit der Behauptung, sie könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern, in falscher Sicherheit. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace fordern die Bundesländer auf, das CCS-Gesetz am 23. September im Bundesrat zu stoppen.

Greenpeace und der BUND lehnen die CCS-Technologie ab, da sie absehbar keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet, aber inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeutet.

"Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen", sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. "Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen." Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, "keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen.

"Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten", sagt Tina Löffelsend, Energieexpertin des BUND. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend: "Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden." Denn nach jetziger Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land.

Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. "Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.

Sybille Macht-Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND in Schleswig-Holstein, fordert: "Schleswig-Holstein muss dem CCS-Gesetz ein klares Nein entgegensetzen, anders ist Sicherheit gegen CO2-Endlager nicht zu erlangen."

Quelle: Greenpeace e.V.

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