Petition gestartet: Tierquälerische Anbindehaltung darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden
Archivmeldung vom 01.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die "Kombinationshaltung" von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden [1]. "Kombinationshaltung" bedeutet dabei nichts anderes als "Anbindehaltung" mit gelegentlichem bzw. saisonalem Freilauf [2].
Die sogenannte "Anbindehaltung" widerspricht eindeutig dem Tierschutzgesetz, sie ist unsägliche Tierquälerei und keine kulturelle Errungenschaft, die geschützt werden sollte. Nicht umsonst wird juristisch und politisch schon seit Jahren ihre Abschaffung gefordert [3, 4, 5, 6 u. a.]. Eine Auszeichnung als Weltkulturerbe würde diese Tierquälerei nun in ein positives Licht rücken und damit künftige Verbotspläne des Gesetzgebers erschweren. Um dies zu verhindern, hat ARIWA eine Petition gestartet. Die Unterschriften werden Anfang Juni 2021 an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und die Kultusministerkonferenz übergeben, die auf nationaler Ebene für die Prüfung der "Welterbe"-Bewerbung zuständig sind.
Wir freuen uns, wenn Sie auf die Petition hinweisen. Den Petitionstext können Sie hier einsehen: www.ariwa.org/petition
[1] www.lra-gap.de/de/aktuelles-5/d/uid-50d4f822-4cec-3cb4-ce15-386af8eaa8ed.html
[2] https://www.bayerischerbauernverband.de/kombinationshaltung-details-stehen-fest
Quelle: Animal Rights Watch e.V. (ots)