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Deutsche Umwelthilfe fordert: Bundesregierung muss umweltgerechte Entsorgung giftiger Gebäudedämmplatten sicherstellen

Archivmeldung vom 18.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, HBCD-haltige Abfälle als Sondermüll einzustufen. Seit 2016 definierte die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) HBCD-belastete Dämmstoffe als Sondermüll. Danach durften diese nicht mehr als Baumischabfall verbrannt werden. Stattdessen mussten die gefährlichen Abfälle getrennt erfasst und in Sondermüll- oder geeigneten Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. In der Folge kam es zunächst zu stark erhöhten Entsorgungspreisen. Daher beschloss die Bundesregierung ein einjähriges Moratorium, wonach HBCD-haltige Dämmstoffe bis zum 30. Dezember 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall gelten.

Um einen erneuten Entsorgungsnotstand zu vermeiden, arbeitet das Bundesumweltministerium unter Druck der Dämmstofflobby nun im Eilverfahren an der Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung. "Es erweckt den Eindruck, als wollte das Bundesumweltministerium einen kritischen Meinungsbildungsprozess verhindern", sagt Barbara Metz, Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin. "Durch eine Bagatellisierung der Gefährlichkeit HBCD-haltiger Abfälle wird aber nicht nur der Gesundheitsschutz vernachlässigt, sondern auch eine im Sinne des Klimaschutzes notwendige Entwicklung hin zu einem ressourcenschonenden Recycling verhindert."

Nicht umsonst wurde die Produktion und Verwendung von HBCD weltweit verboten. HBCD ist ein Schadstoff, der sich in der Umwelt nur sehr langsam abbaut und auf Mensch und Natur giftig wirkt. Trotz des Verbots fallen pro Jahr 40.000 Tonnen HBCD-haltige Abfälle an, die in den vergangenen Jahrzehnten millionenfach in Form von Polystyrol-Dämmplatten an Gebäuden verbaut wurden. Derzeit werden diese Abfälle verbrannt. Das Recycling dieser Abfälle ist erheblich umweltfreundlicher als die thermische Verwertung. Erste Ergebnisse einer aktuellen Ökobilanz des TÜV Rheinland weisen auf etwa 50 Prozent niedrigere CO2-Emissionen hin.

Dazu kommt, dass bereits ausreichend geeignete Entsorgungsanlagen in Deutschland existieren. Um einen Entsorgungsnotstand zu verhindern, müssen lediglich Informationen zu den entsprechenden Anlaufstellen bekannt gemacht werden. Zudem stehen bereits heute funktionierende Recyclingverfahren zur Verfügung. Mit der Schaffung adäquater gesetzlicher Rahmenbedingungen könnten innerhalb kurzer Zeit ausreichend Recyclingkapazitäten zur Verfügung stehen, die zu angemessenen Preisen eine hochwertige Verwertung gewährleisten und damit maßgeblich zur Ressourcenschonung beitragen.

"Ressourcenschutz gilt als ein Leitsatz der deutschen Bundesregierung. An dieser Stelle muss diesem Leitsatz gemäß gehandelt werden. Sonst zeigt sich einmal mehr, dass Gesundheitsschutz und Ressourcenschonung hinter kurzfristigen Wirtschaftsinteressen zurückstehen müssen", sagt Metz.

Links:

Stellungnahme der Umweltverbände zum Referentenentwurf der "Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung": http://www.duh.de/projekte/hbcd-daemmstoffe/

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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