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Bundesregierung will Putenhaltung reglementieren: Bald deutlich weniger Tiere im Stall?

Archivmeldung vom 28.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Putenküken: Massenmord an Tieren - kein Problem für deutsche Gerichte (Symbolbild)
Putenküken: Massenmord an Tieren - kein Problem für deutsche Gerichte (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung will erstmals die Haltung von Puten in Deutschland reglementieren. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums von Cem Özdemir (Grüne), das der Redaktion vorliegt.

Demnach sollen Puten in die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden, in der sie bislang fehlen. Die Pläne des Ministeriums würden dazu führen, dass künftig deutlich weniger Tiere in einem Stall gehalten werden könnten, berichtet die "NOZ". So sehen die Eckpunkte vor, dass pro Quadratmeter Stallfläche etwa 40 Kilogramm Lebendgewicht gehalten werden, was etwa 1,9 männlichen Tieren entspricht. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft erlaubt derzeit maximal 58 Kilo Lebendgewicht beziehungsweise drei Tiere.

Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG), nannte die Pläne eine "realitätsverweigernde Traumtänzerei". Würden die Eckpunkte nicht angepasst, werde sich der Verband juristisch dagegen zur Wehr setzen. In anderen EU-Ländern sei eine sogenannte Besatzdichte von bis zu 70 Kilogramm Lebendgewicht erlaubt. Die Özdemir-Pläne läuteten das Ende der deutschen Putenhaltung ein. Das Fleisch werde dann günstiger aus dem Ausland importiert.

Der Tierschutzbund forderte indes, nicht nur die Haltungsbedingungen zu verbessern. Auch das routinemäßige Schnabelkürzen bei Putenküken müsse beendet werden. Verbandspräsident Thomas Schröder sagte der "NOZ": "Wer Puten nur mit schmerzhaftem Schnabelkürzen halten kann, der darf keine Erlaubnis mehr erhalten. Das tierschutzwidrige Haltungssystem gehört verboten und auch nicht in einem Übergang weiter erlaubt."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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