Niederlage für die Pelzindustrie: Ende der letzten Nerzfarmen in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen
Archivmeldung vom 12.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittErfolg: Wie das mecklenburgische Landwirtschaftsministerium heute offiziell bekannt gab, sollen die letzten beiden Nerzfarmen in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2017 für immer schließen. Dennoch werden bis dahin weitere hunderttausend Tiere in den rechtswidrigen Drahtkäfigen der Anlagen auf ihren Tod warten. Die Pelzfarmen in Güstrow und Wesenberg erfüllen seit 2011 nicht die geforderten Mindesthaltungsbedingungen für Nerze und werden seitdem illegal weiterbetrieben. PETA Deutschland e.V. hatte die zuständigen Landkreise aufgefordert eine schnelle außergerichtliche Schließung durchzusetzen und mehrfach Strafanzeigen wegen Tierquälerei gegen die Pelzfarmer erstattet.
Das Verwaltungsgericht in Greifswald urteilte bereits 2012 gegen den Betreiber in Wesenberg und verglich die Haltung der Nerze mit denen von „Legehennen“ in den mittlerweile verbotenen Käfigbatterien. Zur Nerzfarm in Güstrow wurde das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin für Vergleichsverhandlungen ruhend gestellt, die mittlerweile augenscheinlich abgeschlossen sind. Zur Nerzfarm in Güstrow steht ein Urteil vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig noch aus. Die deutschen Nerzfarmer haben in den letzten drei Jahren alle Gerichtverfahren in dieser Sache verloren. PETA befürwortet die Entwicklung und fordert, dass die restlichen fünf illegalen Nerzfarmen in Deutschland ebenfalls geschlossen werden.
„Wir begrüßen die absehbare Schließung der beiden Nerzfarmen in Mecklenburg-Vorpommern“, äußert sich Frank Schmidt, Fachreferent Bekleidung bei PETA. „Ein fahler Beigeschmack bleibt allerdings. Seit sieben Jahren haben die deutschen Pelzfarmer nichts unternommen, um den Nerzen minimal größere Drahtkäfige zu bauen. Nicht einmal die ab 2016 vorgeschriebenen Wasserbecken werden nach diesem Vergleich realisiert. Die Durchsetzung des Tierschutzes wird immer noch stiefmütterlich behandelt.“
Nach knapp 15 Jahren Beratungszeit hat die Bundesregierung 2006 erstmals Haltungsvorgaben für Tiere auf Pelzfarmen beschlossen. Nach fünf Jahren Übergangsfrist ist am 11. Dezember 2011 die dritte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft getreten. Nerzkäfige dürfen seitdem nicht mehr übereinandergestapelt werden und jedem Nerz muss mindestens ein Quadratmeter, bei einer Minimum-Käfiggröße von drei Quadratmetern, zur Verfügung stehen. Ab 2016 müssen nach Verordnung auch Wasserbecken für die semiaquatischen Tiere eingerichtet werden.
Auch der Bundesrat hat sich jüngst für ein grundsätzliches Haltungsverbot von Tieren auf Pelzfarmen ausgesprochen. Dabei argumentierte der Agrarausschuss des Bundesrats: „Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten.“
Quelle: PETA Deutschland e.V.