Jagd im Koalitionsvertrag Hessen: Rückwärtsgewandt und kaum gesellschaftsfähig
Archivmeldung vom 15.12.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithLiest man den Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen, kann man glauben, dass der Abschnitt zur Jagd ungeprüft vom Landesjagdverband geschrieben wurde: Völlig rückwärtsgewandt, wissenschaftliche Erkenntnisse ignorierend, ohne jeglichen Sinn für eine dem Tierschutz zugewandte Gesellschaft.
Es mag sein, dass man Jagdhornblasen als Kulturgut bezeichnen kann, aber das Töten von Tieren im Rahmen einer vergnügungsorientieren Hobbyjagd, die schon lange nicht mehr - wenn das überhaupt jemals der Fall war - im Allgemeininteresse liegt? Die in weiten Teilen gegen wesentliche Prinzipien des Tierschutzes verstößt?
Was wird das für eine Landesregierung, die "gemeinsam mit der Jägerschaft für die Bedeutung der Jagd" werben will, in diesem Zusammenhang aber nicht ein Wort über den Tierschutz verliert - nein, erreichte Mindeststandards sogar wieder abschaffen will? Eine Koalition, die dümmlich behauptet, die Jagd leiste einen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Es gibt weder in Hessen noch bundesweit valide belastbare Daten, die überhaupt einen ökologischen Nutzen der freiheitlichen Jagd zum Beispiel hinsichtlich der im Bestand gefährdeten jagdbaren Arten oder auch bezüglich der nicht dem Jagdrecht zugeordneten Bodenbrüter belegen. Ein Blick in die Jagdstrecken ist vielmehr ein Indiz dafür, dass der Bestand der Feldhasen oder die Restbestände der Rebhühner trotz intensiver Jagd stagnieren bzw. rückläufig sind.
CDU und SPD wollen Rabenvögeln und Gänsen noch mehr als bisher nachstellen, den Wildschweinen auch weiterhin keine Schonzeiten gewähren, sie sogar mit Nachtzieltechnik bejagen lassen und unter schwarz-grün hart erkämpfte Schonzeiten für Füchse und Waschbären abschaffen. Selbst Baummarder, Iltis und Mauswiesel sollen wieder (mit Fallen) bejagt werden können. Das obwohl es nicht einen haltbaren Beleg dafür gibt, dass die Einführung ganzjähriger Schonzeiten für die letztgenannten kleinen Beutegreifer auch nur eine geringfügig negative Auswirkung auf andere Tierarten hat. Schon weil diese Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung ("Schutz von Bodenbrüter und Singvögeln" oder "Schutz vor der Schweinepest") nicht zielführend sind, gibt es dafür auch nicht einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Die Handschrift des Jagdverbands, der sich gerne als Sprachrohr der Bauernschaft geriert, ist auch bei den gemeinsamen Zielen hinsichtlich des Wolfes ersichtlich: Der soll ins Jagdrecht und Menschen (!) und Weidetiere sollen durch das Töten von Wölfen "besser vor Übergriffen" geschützt werden. Nicht ein Wort über erwiesener Maßen erfolgversprechende Herdenschutzmaßnahmen.
Die Koalitionäre träumen von der Bestandsregulierung der Wölfe "soweit rechtlich möglich". Dass ein wie auch immer gearteter Versuch der Bestandsregulierung die Situation im Hinblick auf eine Schadensprävention oder die Akzeptanz des Wolfes bei Landnutzern nicht um einen Deut verbessert, wird geflissentlich negiert. Ein Blick nach Frankreich, Schweden oder nach Tschechien, wo man das seit Jahren erfolglos versucht hat, wäre hilfreich gewesen.
In Sachen Tierschutz erweisen sich CDU und SPD in Hessen als destruktive Rückschrittsparteien. Sie übernehmen völlig unkritisch, entgegen jeglicher tier- und naturschutzfachlicher Erkenntnisse und entgegen der gesellschaftlichen, letztlich auch im Grundgesetz manifestierten Entwicklung in Sachen Tierschutz, die Forderungen einer kleinen Klientel von Landnutzern, die überproportional im Landtag vertreten sein wird.
Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)