Niedersachsen: AKW-Betreiber müssen Zwischenlager für radioaktiven Abfall schaffen
Archivmeldung vom 09.07.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNiedersachsen drängt die Betreiber von Atomkraftwerken, Kapazitäten zur Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen zu schaffen, die beim Abriss der Anlagen anfallen. Landesumweltminister Stefan Wenzel (Grüne) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Eine Just-in-Time-Anlieferung an das Dauerlager wird ohnehin nicht möglich sein, ohne Zwischenlager wird es nicht gehen."
Das bundesweite Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter wird voraussichtlich erst 2019 in Betrieb gehen, zuletzt war über eine weitere Verzögerung spekuliert worden. Derweil laufen bereits die Genehmigungsverfahren für geplante Abrisse alter Atommeiler etwa in Lingen oder im Kreis Wesermarsch.
Wenzel drängte die Unternehmen in der NOZ dazu, nach erteilter Genehmigung zügig mit den Abrissarbeiten zu beginnen. Sein Ministerium werde nicht akzeptieren, "dass Betreiber den Rückbau aufschieben, um Kosten zu sparen".
Wie die Zeitung Blatt berichtet, steht die Genehmigung zum Abriss des alten Atomkraftwerks Lingen bevor. Beim Rückbau des 1977 endgültig abgeschalteten Meilers sollen rund 1500 Tonnen schwach und mittelstark strahlender Abfall anfallen, der in ein Endlager gebracht werden müsste, heißt es unter Berufung auf den Betreiber RWE. Hinzu kämen weitere rund 620 Behälter mit radioaktivem Abfall, die derzeit noch in dem Gebäude zwischengelagert werden.
Am Freitag befasst sich der Bundesrat auf Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen mit dem Thema Rückbau. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, unabhängige Gutachten in Auftrag zu geben, die die Abrisskosten ermitteln. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf den Antrag schreibt, soll auf Basis der Studien überprüft werden, ob die Kraftwerksbetreiber genug Rücklagen für den Abbau gebildet haben. Nach dem Willen der drei Länder sollen dafür nach dem Verursacherprinzip alleine die Unternehmen aufkommen, nicht der Steuerzahler.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)