BBU: Die Atomindustrie darf nirgendwo freies Spiel haben
Archivmeldung vom 21.09.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach der eindrucksvollen Berliner Anti-Atomkraft-Demonstration vom Samstag ruft der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz jetzt verstärkt dazu auf, Einsprüche gegen den geplanten Bau der Atomkraftwerke 3 und 4 in Temelin (Tschechien) zu erheben. In Temelin sind bereits zwei Atomkraftwerke in Betrieb. Udo Buchholz vom BBU-Vorstand betont: „Die Atomindustrie darf nirgendwo freies Spiel haben. In der Bundesrepublik nicht, in Frankreich nicht und auch nicht in Tschechien. Grenzüberschreitender Anti-Atom-Protest ist absolut wichtig!“
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können noch bis Ende September Einsprüche eingereicht werden. Zu diesem Zweck hat der BBU Sammeleinsprüche mit Unterschriftenlisten vorbereitet, die im Internet veröffentlicht wurden. Zu finden sind sie unter www.bbu-online.de. Unterschriftenlisten können auch telefonisch unter 0228-2124032 angefordert werden. Unterschriebene Listen müssen allerdings bis zum 24. September an die BBU-Geschäftsstelle geschickt werden, da sie vom BBU fristgerecht nach Tschechien geschickt werden müssen.
Der BBU appelliert an die Bevölkerung, von dem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der bundesweite Umweltverband berät auch Bürgerinnen und Bürger, die individuelle Einsprüche formulieren und schreiben möchten.
Der BBU lehnt den geplanten Ausbau des tschechischen Atomkraftwerks Temelin generell ab. Der Standort ist etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Der BBU weist darauf hin, dass die Planungsunterlagen auch im Internet aufgerufen werden können: http://www.smul.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/21745.htm
In dem Sammeleinspruch des BBU heißt es u. a. „Es wird nie ein Endlager geben, in dem der Atommüll, der in den AKW Temelin 3 und 4 anfallen würde, sicher gelagert werden kann. Die schlechten Erfahrungen der Endlagerprojekte Asse und Gorleben sind zu berücksichtigen.“ Auch mögliche Störfälle und die Gefahren von Atomtransporten werden in dem Sammeleinspruch des BBU angeführt.
Quelle: BBU