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Importierte Abholzung stoppen: Europäisches Lieferkettengesetz muss Unternehmen zu strenger Sorgfalt verpflichten

Archivmeldung vom 01.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rodung an Straßenrändern nimmt überhand und scheint gut koordiniert zu werden - nur von wem? Und wozu?
Rodung an Straßenrändern nimmt überhand und scheint gut koordiniert zu werden - nur von wem? Und wozu?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert am Donnerstag, den 2. Juli, ein Lieferkettengesetz mit verbindlichen gesetzlichen Vorgaben für strenge Sorgfaltspflichten gegen importierte Entwaldung.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert den Nachweis von Unternehmen, dass ihre Produkte nicht von Anbauflächen stammen, die nach 2008 entwaldet wurden. Verbindliche Sorgfaltspflichten müssen zudem die Verletzung von Menschenrechten sowie die Schädigung anderer wertvoller Ökosysteme wirkungsvoll ausschließen. Im Fokus sind Unternehmen, die Produkte wie Soja, Palmöl, Fleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Mais auf den EU-Markt bringen möchten. Der vorgestellte Initiativbericht des Lieferkettengesetzes stammt von der EU-Abgeordneten Delara Burkhardt (SPD).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der bisherige Ansatz von EU und Bundesregierung für Selbstverpflichtungen und freiwillige Zertifizierungen ist gescheitert. Wälder sind unverzichtbar für den Schutz des Klimas und den Erhalt der Artenvielfalt. Dennoch werden jede Stunde 800 Fußballfelder Wald vernichtet, beinahe ein Drittel davon in den Tropen. Brasilien hat weltweit die höchste Entwaldungsrate und soll trotzdem mit dem EU-Mercosur-Abkommen noch mehr Soja importieren dürfen - den Treibstoff der deutschen Massentierhaltung. Es braucht deshalb ein Lieferkettengesetz mit empfindlichen Sanktionen und der Möglichkeit für von Entwaldung Betroffene, Entschädigungen einklagen zu dürfen."

Entwaldung geschieht zum großen Teil durch die Ausweitung von landwirtschaftlichen Flächen, etwa für den Anbau von Palmöl, Sojafuttermitteln und Kakao oder für die Weidehaltung zur Fleischproduktion. Rund 10 Prozent dieser Entwaldung verursacht die EU durch den Konsum von Produkten, für die Wälder vernichtet und in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt wurden. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte die derzeitigen EU-Initiativen gegen den indirekten Import von Entwaldung und Zerstörung von Ökosystemen wirksam unterstützen und sich um eine Einigung der EU-Mitgliedsländer bemühen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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