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Luftmessstellen in NRW sind rechtskonform installiert - Untersuchung von TÜV und Deutschem Wetterdienst

Archivmeldung vom 25.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

Die sieben Messpunkte, an denen die höchsten Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen in NRW festgestellt werden, wurden rechtskonform aufgestellt. Das geht nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" aus einer Untersuchung hervor, die der TÜV Rheinland und der Deutsche Wetterdienst für das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erstellt hat. In dem Gutachten heißt es, es hätten sich "keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben" ergeben. In NRW gibt es 57 kontinuierlich messende Probestellen.

Die Begutachtung der restlichen Standorte steht noch aus. Die Debatte über die richtige Aufstellung spielt im Zusammenhang mit möglichen Diesel-Fahrverboten einer Rolle. Kritiker hatten behauptet, die Standorte der Messstationen würden die tatsächliche Luftbelastung an den Standorten verzerren. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) kündigte kurz nach ihrer Amtsübernahme eine Überprüfung an. Die ersten Ergebnisse ändern gleichwohl nichts an der juristisch ungeklärten Situation. Die Luftqualitätsrichtlinie der EU fordert ausdrücklich, dass alle Ergebnisse unionsweit vergleichbar sein müssen. Da die Messstationen in anderen Ländern wie Griechenland deutlich weiter vom Fahrbahnrand entfernt aufgestellt wurden, zweifeln Juristen wie der Bonner Rechtswissenschaftler Wolfgang Durner eine Vergleichbarkeit an.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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