BBU warnt vor Sauergasbohrung Burgmoor Z 5 in Bahrenborstel durch Vermilion
Archivmeldung vom 05.02.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) zeigt sich äußerst besorgt über die geplante Bohrung der Firma Vermilion Energy im niedersächsischen Bahrenbostel. Bei dieser Lagerstätte handelt es sich um ein Sauergas-Vorkommen, welches das toxische Gas Schwefelwasserstoff enthält. Damit sind erhebliche Gefahren für die Menschen und die Umwelt verbunden. Als Skandal bezeichnet der Umweltverband, dass das Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Er fordert das Landesamt, für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf, seine Entscheidung hierzu zu revidieren.
Die extreme Gefährlichkeit von Schwefelwasserstoff ergibt sich aus der Einstufung ‚Lebensgefahr bei Einatmen‘ im europäischen Chemikalienrecht. Zu der stofflichen Gefahr kommt der geringe Abstand zur Wohnbebauung hinzu. So weisen selbst die Unterlagen von Vermilion benachbarte Wohnhäuser in ca. 350 Meter und 800 Meter Abstand zur Bohrung auf. Demgegenüber hatte bereits Exxon in seinem Dialogprozess 2012 Abstände von über 1300 m ermittelt, bei denen bei einem worst-case-Szenario mit Schwefelwasserstoff noch tödliche Wirkungen auftreten. Daher ist von einer erheblichen Gefahr für die Menschen in der Umgebung der Bohrung auszugehen.
Vor diesem Hintergrund erinnert der BBU an den Unfall an der Bohrung Siedenburg Z20 im Jahr 1966. Damals sorgte ein Sauergasausbruch aus der gleichen Zielformation deutschlandweit für Aufsehen. Die Evakuierung der Stadt Sulingen konnte nur im letzten Moment abgewendet werden. Im Gegensatz zum aktuellen Vorhaben befanden sich damals einige menschenleere Kilometer Abstand zwischen Stadtrand und Bohrung.
Den Behörden wirft der BBU Versagen vor. Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU begründet dies: „Das LBEG ist im Rahmen einer UVP-Vorprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass kein erhöhtes Unfallrisiko zu erwarten sei. Diese schematisch-formelhafte Begründung verkennt jedoch die tatsächliche Gefahrenlage vor Ort. Diese hätte zwingend zu einer UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung führen müssen. Beides soll jetzt entfallen. Dieses Defizit kann weder durch Informationsveranstaltungen von Vermilion noch durch einen ‚Infomarkt‘ behoben werden. Wir fordern das LBEG auf, das Ergebnis der UVP-Vorprüfung zurückzunehmen und eine erneute, jetzt sorgfältige Prüfung durchzuführen. Zudem sollte dieser Fall Anlass für die Aufsichtsbehörden sein, die Arbeit des LBEG zu überprüfen. Der niedersächsische Wirtschaftminister Althusmann muss dafür sorgen, dass das LBEG seine UVP-Vorprüfungen rechtskonform durchführt.“
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Quelle: BBU