NABU warnt vor Todesurteil für junge Feldhasen, Rehe und Rebhühner
Archivmeldung vom 26.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Naturschutzbund NABU hat an die Bundesländer appelliert, die geltenden Regelungen zur Pflege von stillgelegten Ackerflächen nicht anzutasten. Laut Gesetz dürfen Landwirte in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli - während der Brut und Aufzucht vieler Wildtierarten - ihre Brachflächen weder mähen noch mulchen.
Die
Länder Baden-Württemberg und Hessen wollen nun mit einer Initiative
im Bundesrat erreichen, dass dieser Sperrzeitraum aufgehoben wird und
die Flächen zudem jährlich gemulcht werden müssen. Als Grund wird die
unkontrollierte Ausbreitung von Unkräutern während der Sperrfrist
angeführt.
"Wenn das Verbot gekippt wird, ist das ein Todesurteil für
Tausende junger Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie
Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn", warnte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. April bis Juli sei bekanntlich der Zeitraum, in dem viele
Tiere mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind. Die
Brachflächen seien ein wichtiger Lebensraum "auf Zeit", weil sie
Nahrungsquelle und Deckung zugleich für viele bedrohte Arten
darstellten.
"Junghasen und auch Rehkitze verharren die meiste Zeit des Tages
regungslos in einer Mulde und warten auf das Futter der Elterntiere",
so Tschimpke weiter. Diese Überlebensstrategie, die sich Jahrhunderte
lang bewährt habe, werde den Tieren bei der Mahd nun zum Verhängnis.
Die Säugetiere hätten genauso wie Jungvögel gegen die scharfen Messer
der Mähmaschinen keine Chance. Insgesamt kommen nach Schätzungen von
Experten jährlich etwa eine halbe Million Wildtiere allein durch
Mähmaschinen ums Leben.
"Wird das derzeitige Mahd- und Mulchverbot auf den etwa 700 000
Hektar Brachflächen aufgehoben, so werden die letzten Rückzugsräume
in der ausgeräumten Kulturlandschaft zerstört und damit der
Artenschwund weiter befördert", so Tschimpke.
Der NABU rufe daher die
Länder auf, den Vorstoß Baden-Württembergs und Hessens abzulehnen und
weder die Sperrfrist abzuschaffen, noch eine jährliche Mulchpflicht
zu verordnen.
Quelle: Pressemitteilung NABU