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NABU warnt vor Todesurteil für junge Feldhasen, Rehe und Rebhühner

Archivmeldung vom 26.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Naturschutzbund NABU hat an die Bundesländer appelliert, die geltenden Regelungen zur Pflege von stillgelegten Ackerflächen nicht anzutasten. Laut Gesetz dürfen Landwirte in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli - während der Brut und Aufzucht vieler Wildtierarten - ihre Brachflächen weder mähen noch mulchen.

Die Länder Baden-Württemberg und Hessen wollen nun mit einer Initiative im Bundesrat erreichen, dass dieser Sperrzeitraum aufgehoben wird und die Flächen zudem jährlich gemulcht werden müssen. Als Grund wird die unkontrollierte Ausbreitung von Unkräutern während der Sperrfrist angeführt.

"Wenn das Verbot gekippt wird, ist das ein Todesurteil für Tausende junger Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn", warnte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. April bis Juli sei bekanntlich der Zeitraum, in dem viele Tiere mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind. Die Brachflächen seien ein wichtiger Lebensraum "auf Zeit", weil sie Nahrungsquelle und Deckung zugleich für viele bedrohte Arten darstellten.

"Junghasen und auch Rehkitze verharren die meiste Zeit des Tages regungslos in einer Mulde und warten auf das Futter der Elterntiere", so Tschimpke weiter. Diese Überlebensstrategie, die sich Jahrhunderte lang bewährt habe, werde den Tieren bei der Mahd nun zum Verhängnis. Die Säugetiere hätten genauso wie Jungvögel gegen die scharfen Messer der Mähmaschinen keine Chance. Insgesamt kommen nach Schätzungen von Experten jährlich etwa eine halbe Million Wildtiere allein durch Mähmaschinen ums Leben. "Wird das derzeitige Mahd- und Mulchverbot auf den etwa 700 000 Hektar Brachflächen aufgehoben, so werden die letzten Rückzugsräume in der ausgeräumten Kulturlandschaft zerstört und damit der Artenschwund weiter befördert", so Tschimpke.

Der NABU rufe daher die Länder auf, den Vorstoß Baden-Württembergs und Hessens abzulehnen und weder die Sperrfrist abzuschaffen, noch eine jährliche Mulchpflicht zu verordnen.

Quelle: Pressemitteilung NABU

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