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Fahrverbote in Reutlingen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Land Baden-Württemberg

Archivmeldung vom 19.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus und nimmt Züge eines mittelalterlichen Kreuzzuges an (Symbolbild)
Deutsche Umwelthilfe in der Kritik: Das massive Vorgehen des Abmahnvereins schießt für die meisten Bürger weit über das Ziel hinaus und nimmt Züge eines mittelalterlichen Kreuzzuges an (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Deutsche Umwelthilfe klagte auf schnellstmögliche Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts - Verwaltungsgerichtshof berücksichtigt die beschlossene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Fahrverbote bleiben demnach trotzdem erforderlich - Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Pkw zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts bleiben in Reutlingen die letzte wirksame und damit notwendige Maßnahme

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am gestrigen Abend (18. März 2019) der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg für saubere Luft in Reutlingen stattgegeben (10 S 1977/18). Das Land wurde verurteilt, den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird. Das Gericht hat klargestellt, dass die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den NO2-Grenzwert ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass es in seiner Entscheidung berücksichtigen wird, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert wird. Obwohl die Änderung formell noch nicht gültig ist, werde man vorsorglich das Urteil so treffen als wäre die Novelle des Gesetzes bereits in Kraft getreten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das ist ein guter Tag für die "Saubere Luft" und den Gesundheitsschutz, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger in Reutlingen. Vor allem Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte profitieren von diesem Urteil. Das höchste baden-württembergische Gericht bestätigt damit auch die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 µg NO2/m³. Die grün-schwarze Landesregierung wurde verurteilt, zusätzlich zu den bisher vorgesehenen Maßnahmen für eine Verkehrswende in Reutlingen noch in diesem Jahr schmutzige Diesel-Fahrzeuge mit Fahrverboten zu belegen. Denn nur so kann der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid kurzfristig, das heißt bis Ende 2019, auch eingehalten werden. Um die Mobilität der betroffenen Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeughalter sicherzustellen, müssen Landes- und Bundesregierung die Autohersteller endlich verpflichten, bis zum Herbst 2019 die betrügerische Abgasreinigung im Rahmen eines zwei- bis vierstündigen Werkstattaufenthalts durch auch auf der Straße funktionierende Katalysatoren zu ersetzen. Wir fordern die Landesregierung auf, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren und spätestens zum 1. September 2019 die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sicherzustellen."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: "Das Urteil hat Grundsatzcharakter. Dies betrifft insbesondere die in der letzten Woche durch den Bundestag verabschiedete Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes." Die Urteilsbegründung des Gerichts liegt noch nicht vor.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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