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Europäischer Gerichtshof stärkt Recht der Bürger auf saubere Luft

Archivmeldung vom 25.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Europäische Gerichtshof stärkte nun das Recht der Bürger auf saubere Luft. Bei Gefahr, dass Feinstaub-Grenzwerte überschritten werden, können nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil «unmittelbar betroffene» einen Aktionsplan bei den zuständigen Behörden erwirken. Mit der Entscheidung gab der Gerichtshof dem Münchner Grünen-Politiker Dieter Janecek recht.

Der Politiker wohnt am Mittleren Ring in München, und somit rund 900 Meter von einer Luftgüte-Messstelle entfernt. Laut der Messtelle wurde der Grenzwert für Feinstaub-Partikel in den Jahren 2005 und 2006 «weitaus mehr als 35 Mal überschritten», laut Gesetz sind allerdings nur 35 Überschreitungen erlaubt. Der Politker wollte Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan zu erarbeiten, um so die zulässige Zahl der Überschreitungen pro Jahr einzuhalten. Er klagte über mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht sah nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplans und rief daraufhin den Europäischen Gerichtshof an, der nun letzendlich zugunsten Janeceks entschieden hat.

Nach der Entscheidung sind die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet, jede Überschreitung der Grenzwerte zu verhindern. Allerdings müssen sie in einem Aktionsplan kurzfristig Maßnahmen ergreifen, um damit die Gefahr der Grenzwert-Überschreitung «auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren». Es müssen dabei die «tatsächlichen Umstände» und «alle betroffenen Interessen» berücksichtigt werden.
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