EU-Umweltschutzauflagen könnten Neubau von Windrädern gefährden
Archivmeldung vom 21.10.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Europäische Parlament hat Umweltschutzauflagen für Bauprojekte verabschiedet, die den Neubau von Windrädern stoppen könnten. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, soll Teil der so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung künftig auch eine "Abschätzung der optischen Auswirkungen" sein. Sie soll Vorhaben verhindern, "die die Sicht auf die Natur einschränken und die Harmonie der Landschaft stören".
Das Parlament verschärfte damit einen Entwurf der EU-Kommission für eine neue Richtlinie, über den auch die Mitgliedstaaten noch befinden müssen. Die EU-Staaten müssen die neuen Vorschriften dann in nationales Recht umsetzen.
Als "optische Auswirkungen" nennt der bisher wenig beachtete Änderungsantrag die "Veränderung des Erscheinungsbilds oder der Ansicht der gebauten oder natürlichen Landschaft und städtischen Gebiete als Ergebnis einer Entwicklung". Zu beachten seien "qualitative Urteile", die "im Zusammenhang mit der menschlichen Wertschätzung und der Interaktion mit Landschaft" stünden.
In der Begründung des Antrags war von einer grundlegenden Bedeutung der optischen Auswirkung für Küsten, Windparks und historische Gebäude die Rede. Dies hatte den deutschen Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) auf den Plan gerufen. Er wirkte vergeblich auf Europa-Parlamentarier ein, gegen die Änderung zu stimmen. Der BEE machte unter anderem geltend, die Bewertung optischer Auswirkungen sei nur sehr vage definiert. Es bestehe die Gefahr, dass subjektive Kriterien eingeführt würden. Diese könnten es Gegnern der erneuerbaren Energien erlauben, Projekte ohne sachlichen Grund zu verlangsamen oder ganz zu verhindern.
Quelle: dts Nachrichtenagentur