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Weitere Belege für Abschalteinrichtungen bei Opel - Landgericht Darmstadt lehnt Antrag auf Verschiebung der Gerichtsverhandlung ab

Archivmeldung vom 03.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Neue Untersuchungen des IT-Spezialisten Felix Domke, der für das Rechercheteam bestehend aus dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, dem ARD-Magazin "Monitor" und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Motorsteuersoftware des Opel Zafira 1,6 CDTi untersucht, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Opel eine ähnliche Abgasstrategie wie Volkswagen hat. Die Motorsoftware des Wagens erkennt offensichtlich, ob es sich in einer Fahrsituation befindet, wie sie im standardisierten europäischen Abgastest NEFZ vorkommt.

 Bei geringfügigen Abweichungen wie stärkerer Beschleunigung oder höherer Motordrehzahl als im Prüfzyklus wird hingegen die Abgasreinigung drastisch reduziert, der Opel Zafira stößt deutlich mehr giftige Stickoxide aus.

Für Opel Chef Karl-Thomas Neumann wird es unterdessen eng. Obwohl Neumann eingesteht, dass beim Zafira 1.6 CDTI das Abgasnachbehandlungssystem bei unter plus 17 Grad Celsius zurückgefahren wird, weigert sich das Unternehmen, den Verbraucher täuschende Werbeversprechen wie "vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickoxid-Ausstoß", "Dieselspaß ohne Reue", "Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau" sowie "Kältetest bei minus 30 Grad" zu beenden.

Das Landgericht Darmstadt hat den am 25. Mai 2016 eingereichten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG angenommen und die mündliche Verhandlung für den 10. Juni 2016 angesetzt. Opel versuchte am gestrigen 2. Juni 2016 erfolglos, den Termin aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt verlegen zu lassen. Das Landgericht Darmstadt wies diesen Antrag zurück und teilte den Opel-Anwälten am heutigen 3. Juni mit, dass das Gericht für eine Verlegung des anberaumten Termins "keine Veranlassung" sehe.

Nach betriebsinternen Opel-Mitteilungen richtet sich das Unternehmen offensichtlich auf eine Niederlage ein. Am heutigen 3. Juni forderte die Opel Unternehmenskommunikation in einer internen Mitteilung mit der Überschrift "Bitte löschen Sie die genannten Pressemitteilungen von Ihren Websites" dazu auf, aus rechtlichen Gründen sechs Pressemitteilungen von Opel- oder Mehrmarken-Websites zu entfernen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Pressetexte, mit den von der DUH vor Gericht im einstweiligen Verfügungsantrag gebrachten falschen Werbeversprechen.

Hintergrund:

Am 25. Mai 2016 stellte die DUH vor dem Landgericht Darmstadt - Kammer für Handelssachen - einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Adam Opel AG. Das Gericht soll dem Autobauer untersagen, mit folgenden Äußerungen für das Pkw-Modell Opel Zafira Tourer 1.6 CDTI zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass das Abgasnachbehandlungssystem u.a. bei Außentemperaturen von unter plus 17 Grad Celsius zurückgefahren wird:

- "BLUEINJECTION FÜR 70 % WENIGER NOx", - "Kältetest bei minus 30 Grad. Auch wenn er im sonnigen Italien entwickelt wurde - den Härtetest musste der neue 1.6 CDTI Ecotec in Nordschweden bestehen. [...] Der Testfokus lag auf Aspekten wie [...] Funktionalität der Abgasnachbehandlung.", - "Vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickstoffoxid-Ausstoß [...] Viel Dieselspaß ohne Reue, denn die neue Dieselgeneration von Opel erzielt Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau.", - "Die Opel-Ingenieure erreichten dies durch das hochmoderne Abgasnachbehandlungssystem BlueInjection SCR (selektive katalytische Reduktion), das den Diesel in Sachen Schadstoff-Emissionen so sauber wie einen Benziner werden lässt.", - "In Sachen Schadstoff-Emissionen ist der neue 1.6 CDTI dank BlueInjection SCR-System (selektive katalytische Reduktion) so sauber wie ein Benziner".

Mit dem Versprechen, die 'Funktionalität der Abgasnachbehandlung' auch bei minus 30 Grad sicherzustellen und 'Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau' zu erzielen, täuscht Opel-Chef Neumann nach Ansicht der DUH gezielt die an sauberen und gleichzeitig klimafreundlichen Fahrzeugen interessierten Verbraucher. Doch anstatt den Verkauf und die Auslieferung dieser Betrugsdiesel-Zafiras einzustellen, weigert er sich auf diese falschen Qualitätsversprechen zukünftig zu verzichten.

Neben der Täuschung der Verbraucher mit dem Versprechen, auch bei extremer Kälte die Abgase zu reinigen, ist das Versprechen, 'Abgasbestwerte auf Benziner-Niveau' zu erreichen, besonders dreist. Nachmessungen der DUH an verschiedenen Opel Diesel- und Benziner-Pkw belegen das Gegenteil. Der DUH ist kein einziges Pkw-Modell (Euro 6) mit einem Benzinmotor bekannt, dass einen derart hohen NOx-Wert hat wie der hier streitgegenständliche Opel Zafira. Ein vergleichbarer Opel Mokka 1.4 Benziner Euro 6 (mit 103 kW Motorleistung ähnlich dem Motor des Opel Zafira) hat bei Straßenmessungen mit mobilen PEMS-Messsystemen des DUH Emissions-Kontroll Instituts am 23. Mai 2016 max. 30 mg/km ausgestoßen und liegt damit weit unter den maximal erlaubten 60 mg/km. Bei vergleichbaren Messungen des Opel Zafira Diesel stiegen die Emissionen jedoch auf über 500 mg/km. Auch bei den Messungen des Kraftfahrt-Bundesamtes im April 2016 schnitt der Opel Zafira ähnlich schlecht ab. Nahezu alle Euro 6-Benziner auch anderer Hersteller halten bei Straßenmessungen den Grenzwert von 60 mg/km ein. Aus diesem Grund ist die Aussage falsch, die Werte des Diesel-Motors lägen auf dem Niveau eines Benzin-Motors.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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