Deutsche Wildtier Stiftung fordert: Grenzen für Rotwild abschaffen
Archivmeldung vom 31.03.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRothirsche gehen gerne auf Wanderschaft und legen mitunter über 100 km in wenigen Tagen zurück. Doch in den meisten Bundesländern Deutschlands sind wandernde Rothirsche nicht erwünscht: Von Rothirschen wird erwartet, dass sie sich an die Grenzen halten, die ihnen die Bundesländer verordnen.
Nur in diesen Gebieten darf Rotwild leben. Außerhalb der behördlich festgeschriebenen Grenzen müssen die Tiere erlegt werden - sie sind unerwünscht. Denn Land- und Forstwirte haben Angst vor Schäden auf den Feldern und im Wald.
Ein Aprilscherz? Mitnichten! "In zwölf unserer 16 Bundesländer gibt es sogenannte Rotwildverbreitungsgebiete", kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. In Brandenburg werden die sogenannten Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild jetzt aufgehoben", lobt Freiherr von Münchhausen. Damit darf Rotwild in Brandenburg auf Wanderschaft gehen. Die "Verordnung zur Aufhebung der Verordnung" tritt am 01. April in Kraft und ist kein Aprilscherz!
Brandenburg reiht sich damit in die Länder ein, in denen Rotwild seinem natürlichen Wanderverhalten nachgehen darf. Bisher waren Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland Vorreiter. Im Süden Deutschlands haben Rothirsche dagegen nichts zu lachen: In Baden-Württemberg sind dem Rotwild nur vier Prozent der gesamten Landesfläche als Lebensraum verordnet, in Hamburg sind es sieben Prozent. Und im bayerischen Landesjagdgesetz heißt es gar: "Jagdreviere, soweit sie außerhalb eines Rotwildgebietes oder eines Wildgeheges liegen, sind rotwildfrei zu machen und zu halten." Das heißt für die Tiere: Wer auf Wanderschaft geht, wird erschossen!
Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert, dass sich der Rothirsch wie jedes andere Wildtier seinen Lebensraum selbst suchen und auf Wanderschaft gehen darf. Nur so werden Gene ausgetauscht und Inzucht vermieden.
Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung