Circus Krone mit "Politik des offenen Hauses" gegen Stuttgarter Tierverbot
Archivmeldung vom 27.10.2017
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Freigeschaltet durch André OttMit einer "Politik des offenen Hauses" wendet sich der zurzeit in Stuttgart gastierende Circus Krone gegen das Tierverbot, das nach einem Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats ab April 2019 auf dem Cannstatter Wasen gelten soll.
Interessierte Bürger können jeden Tag durchgehend von 10.00 bis 18.00 Uhr den rollenden Zoo besuchen und sich von der tier- und verhaltensgerechten Unterbringung aller Tiere überzeugen. Für Sonntag, den 29.10., lädt Circus Krone zu einem ganz besonderen Event ein: Ab 10.30 Uhr wird der charismatische Raubtierlehrer Martin Lacey jr. den Zoobesuchern demonstrieren, wie er seine Löwen und Tiger in der Manege ausbildet. Dabei will er verdeutlichen, dass man nur mit Liebe und Geduld einen hautnahen Kontakt zwischen Mensch und Raubtier möglich machen kann. Fragen der Besucher sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
Der Stuttgarter OB hat derweil verlauten lassen, dass das Stuttgarter Tierverbot, das aus Gründen des Tierschutzes beschlossen wurde, nicht zurückgenommen werden soll. Dies ist insofern erstaunlich, als Fritz Kuhn vor einigen Monaten eine ausführliche Stellungnahme der Stuttgarter Verwaltung unterzeichnet hat, aus der eindeutig hervorgeht, dass es bei Zirkus-Gastspielen auf dem Cannstatter Wasen keine Tierschutz-Probleme gibt (Stellungnahme 244/2016 vom 07. 12. 2016).
Wörtlich heißt es dort: "Aus veterinärmedizinischer Sicht gibt es keine Gründe, Zirkusbetriebe mit Wildtieren von der Vergabe der Plätze auszuschließen." Im Ergebnis weist diese Stellungnahme Übereinstimmungen zu einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf, in der in Bezug auf den Zirkus im Allgemeinen zu lesen ist, dass trotz intensiver Recherche keine Hinweise für eine systemimmanente Tierquälerei von Wildtieren im Zirkus gefunden werden konnten (Sachstand "Wildtierhaltung im Zirkus", Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 123/25 vom 24. 09. 2015).
Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes ist der vorläufige Schlusspunkt in einer langen Reihe von Studien und Untersuchungen, die alle zu dem Ergebnis gekommen sind, dass man die Haltung von Tieren, auch von Wildtieren, im Zirkus so gestalten kann, dass die Tiere sich wohlfühlen. Eine umfassende Aufstellung dieser Studien findet sich auf der Homepage des Aktionsbündnisses "Tiere gehören zum Circus" (unter "Forschung"). Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Frage, ob im Zirkus Tiere gequält werden, wissenschaftlich längst zugunsten des Zirkus entschieden ist.
Angesichts dieser Fakten stellt sich die Frage, ob das Stuttgarter Wildtierverbot in Wahrheit nicht durch den Tierschutzgedanken, sondern durch die Tierrechtslehre motiviert ist. Darunter versteht man eine Ideologie, die menschliche Rechte für Tiere einfordert, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung. Auf dieser Grundlage müsste man auch jede andere Interaktion zwischen Mensch und Tier verbieten, also auch die Tierhaltung in der Stuttgarter Wilhelma oder das Freizeit-Reiten im Stuttgarter Umland. Viele Biologen und Tiermediziner lehnen diese Ideologie entschieden ab, und zwar deshalb, weil sie Tiere auf unsachliche Weise vermenschlicht und an deren Empfindungswelt vollkommen vorbeigeht. Außerdem kommen Tierrechte im deutschen Rechtssystem überhaupt nicht vor. Deshalb dürfte es kaum möglich sein, gesetzliche Tierverbote mit der Tierrechtsideologie zu begründen.
Das Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus" gibt die Hoffnung nicht auf, dass sich die Mitglieder des Stuttgarter Gemeinderats durch die zahlreichen Fakten doch noch überzeugen lassen.
Quelle: Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus" (ots)