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BBU kritisiert fehlende Eichpflicht für Geräte zur Messung von Radioaktivität

Archivmeldung vom 07.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Strahlungsnachweisgerät mit Zählrohr
Strahlungsnachweisgerät mit Zählrohr

Von Boffy b - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisiert mit Nachdruck die fehlende Eichpflicht für Geräte zur Messung von Radioaktivität.Dem BBU liegen (über seine Mitgliedsgruppe Initiative AtomErbe Obrigheim) Informationen vor, dass die „Freimessung“ von radioaktivem Material aus dem Abbau von Atomkraftwerken in Baden-Württemberg mit Messgeräten vorgenommen wird, die nicht geeicht sind. Hintergrund ist, dass eine Eichung nicht vorgeschrieben ist. Der BBU wird beim Bundesumweltministerium nachfragen,ob die Überprüfung des Abbaumaterials von Atomanlagen in anderen Bundesländern mit geeichten Messgeräten vorgenommen wird.

Mit der sogenannten Freimessung soll festgestellt werden, ob der Müll nur relativ gering radioaktiv belastet ist und nicht mehr unter das Atomrecht, sondern unter das Abfallrecht fällt. Er könnte dann auf eine Deponie oder in eine Verbrennungsanlage gebracht werden oder er wäre sogar als Recycling-Material frei verwertbar. Damit würden, so die Sorge des BBU,die immer noch darin enthaltenen radioaktiven Stoffe beliebig und unkontrollierbar in die Umwelt verteilt.

Fehlende Eichpflicht ist unverständlich

Bekannt ist, dass jeder Strom- oder Wasserzähler geeicht sein muss. „Dass es diese Vorschrift für die Messung von ionisierender Strahlung nicht gibt, ist unverständlich. Schließlich geht es dabei um gesundheitsschädliche Stoffe“ meint BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.

Insgesamt sind mehrere Millionen Tonnen aus dem schon laufenden und noch kommenden Abbau der Atomkraftwerke in Deutschland zu erwarten. Angesichts dieser Massen ist es unabdingbar, eine möglichst genaue Messung der Radioaktivität durchführen zu können. Um das Vorgehen bei der „Freimessung“ zu versachlichen, hält der BBU eine Prüfung der Eichpflicht für Geräte zur Messung der Radioaktivitätskonzentrationen für erforderlich.

Eine weitere Forderung des BBU ist, dass die gesamte „freigemessene“ Abbaumasse am Standort der abgebauten Atomanlagen verbleibt. Es darf keine Verteilung auf Deponien, in Verbrennungsanlagen und zur freien Verwertung erfolgen, bis klar ist, wie viel Radioaktivität am Ende insgesamt darin enthalten und dies für die Bevölkerung nachvollziehbar dokumentiert ist. Die Strahlenbelastung von Mensch und Umwelt darf nicht immer weiter erhöht werden. Aus diesem Grund fordert der BBU auch die sofortige Stilllegung der noch laufenden Atomkraftwerke und Uranfabriken.

7 Jahre Fukushima – Demonstration zum AKW Neckarwestheim

Am Sonntag (11. März) ist der 7. Jahrestag des Beginns der Atomkatastrophe in Fukushima (Japan). Bundesweit finden an diesem Wochenende zahlreiche Gedenk- und Protestveranstaltungen statt. In Baden-Württemberg führt z. B. am Sonntag eine Demonstration zum Atomkraftwerk Neckarwestheim. Beginn ist um 13 Uhr am Bahnhof Kirchheim (Neckar). Bürgerinitiativen und Umweltverbände, darunter auch der BBU, rufen zur Teilnahme auf.

Weitere Informationen: https://www.endlich-abschalten.de

Quelle: BBU

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