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Orkantief Emma im Anmarsch

Archivmeldung vom 29.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Jahr nach "Kyrill" müssen sich die Deutschen auf das Orkantief "Emma" vorbereiten. Der Deutsche Wetterdienst erwartet ab Freitagabend Windstärke 12 mit orkanartigen Böen von bis zu 120 km/h im Norden und Nordwesten der Bundesrepublik, im Laufe der Nacht soll sich der Sturm auf den Südwesten ausbreiten.

nicht befestigte Gegenstände auf Balkon, Terrasse oder Fensterbrett in Sicherheit gebracht werden. Autos sollten möglichst in der Garage geparkt, Aufenthalte im Freien vermieden werden. Wer dennoch einen Schaden hat, sollte diesen möglichst schnell seiner Versicherung melden.

Was versichert ist

Auch wenn ein Sturm nach der so genannten Beaufort-Skala erst ab Windstärke 9 beginnt, zeigen sich Versicherungen bei der Anerkennung von Sturmschäden kundenfreundlicher: Sie zahlen bereits bei "stürmischem Wind" der Stärke 8, das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 km/h. Wenn der Sturm Dächer abdeckt, Fensterscheiben einschlägt oder Folgeschäden durch eindringenden Regen entstehen, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. "Einige Versicherungen decken auch Schäden an Gebäudezubehör wie Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen ab", erklärt Expertin Lydia Huppert von der AXA Versicherung. Deren Wohngebäudeversicherung zahlt auch für umgekippte Bäume, die nach einem Sturm beseitigt werden müssen. Schäden am Wohnungsinventar werden durch die Hausratversicherung ersetzt.

Folgeschäden vermeiden

Wenn das Dach undicht ist oder Fensterscheiben eingeschlagen wurden, kann es durch eindringenden Regen schnell zu Folgeschäden kommen. Diese sollte der Versicherte möglichst gering halten, deshalb sollten undichte Stellen nach dem Sturm provisorisch abgedichtet werden. Werden beispielsweise teure Teppiche oder Möbel dennoch durch die eindringende Nässe beschädigt, wird der Schaden durch die Hausratversicherung ersetzt.

Versicherung zahlt auch für Schäden an Autos

Beschädigungen an Autos und Motorrädern deckt die Teilkasko-Versicherung ab. Sie übernimmt die Kosten, wenn beispielsweise ein Baum auf das Auto stürzt oder herumfliegende Äste die Karosserie beschädigen. Größeren Schutz bietet eine Vollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug durch Fahrfehler aufgrund des Sturms. In der Regel zieht die Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung ab.

Vorsichtsmaßnahmen ergreifen

Versicherungsexpertin Lydia Huppert von AXA empfiehlt, vor dem Sturm die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen: Alle Fenster und Türen sollten fest verschlossen werden, Blumenkübel, Gartenmöbel und unbefestigte Gegenstände sollten vor dem Sturm in Sicherheit gebracht oder befestigt werden. Herunterfallende Blumentöpfe beispielsweise können nicht nur Sachschäden anrichten, sondern auch Passanten in Gefahr bringen. Autos werden am besten in der Garage geparkt und sollten auf keinen Fall unter Bäumen abgestellt werden. Wer während des Sturms nicht zu Hause ist, sollte außerdem dafür sorgen, dass Freunde, Nachbarn oder Verwandte im Haus oder der Wohnung nach Beschädigungen sehen können. So lässt sich ein möglicher Schaden zumindest begrenzen.

Quelle: AXA

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