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Neue Haltungsverordnung für Kaninchen erlaubt weiter Käfighaltung

Archivmeldung vom 20.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Stroh und Bambus statt Drahtgitterboden sowie erhöhte Flächen, damit sie hoppeln und springen können. Bild: © VIER PFOTEN
Stroh und Bambus statt Drahtgitterboden sowie erhöhte Flächen, damit sie hoppeln und springen können. Bild: © VIER PFOTEN

Heute hat der Bundesrat über eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Mast- und Zuchtkaninchen abgestimmt. Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hatte zuvor die Entwürfe der Bundesregierung rigoros abgelehnt und forderte vom Agrarausschuss des Bundesrates eine deutlich tiergerechtere Überarbeitung des Gesetzesentwurfes. Der Agrarausschuss reagierte und sprach 44 Änderungsanträge zur Berichtigungen der Haltungsverordnung aus. Alle Verbesserungsvorschläge, mit Ausnahme der Herabsetzung der zulässigen täglichen Todesrate in Ställen, setzten sich bei der heutigen Abstimmung des Bundesrats tatsächlich durch!

VIER PFOTEN begrüßt diese deutlichen Verbesserungen des Gesetzesentwurfes, doch gibt es laut der Tierschutzorganisation noch lange keinen Grund zur Euphorie. Nach der neuen Verordnung ist es Kaninchenmästern z.B. weiterhin erlaubt, Kaninchen in engen Käfig-Batterien zu halten. VIER PFOTEN fordert ein bundesweites Verbot der Käfighaltung von Mast- und Zuchtkaninchen.

„In den Käfigbatterien der Kaninchenindustrie reihen sich endlose Reihen winziger Drahtgitterkäfige aneinander“, berichtet Kampagnenleiterin Dr. Martina Stephany von VIER PFOTEN. „Vom Hoppeln, Haken schlagen oder Buddeln können diese Kaninchen nicht einmal träumen. Ein paar Zentimeter mehr im Käfig helfen da auch nicht. Neue Verordnung hin oder her – solange die Tiere weiterhin in Käfigen gehalten werden, ist man von einer verhaltensgerechten Haltung meilenweit entfernt.“

Die vorgeschriebene Mindestfläche der Haltungseinrichtungen von 0,8 m² für Mastkaninchen ist – laut VIER PFOTEN – völlig unzureichend und schränkt die arteigenen Bedürfnisse der Kaninchen enorm ein. So können sie sich kaum zum Putzen aufrichten und keine drei Hoppelsprünge machen. Auch Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten werden in der neuen Verordnung nur unzureichend berücksichtigt. VIER PFOTEN hat in Undercover-Recherchen aufgedeckt, dass Kaninchen in der Käfighaltung an verletzten Pfoten, Gelenkproblemen und schweren Verhaltensstörungen wie zum Beispiel Kannibalismus leiden. Die Fäkaliengase reizen ihre Augen und Schleimhäute, denn unter den Käfigen türmen sich Kot und Urin.

Wer als Konsument beim Einkauf eine bewusste Kaufentscheidung treffen will, sollte auf den Kauf von Kaninchenfleisch aus Käfighaltung verzichten, oder auf das Label „Kontrollierte Bodenhaltung“ von VIER PFOTEN achten. Mit diesem Label zertifiziert VIER PFOTEN Kaninchenfleisch aus tierfreundlicherer Bodenhaltung.

Quelle: VIER PFOTEN

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