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Delfinschützer siegen vor Oberlandesgericht

Archivmeldung vom 26.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat dem Hagener "Wal- und Delfinschutz-Forum" (WDSF) zugestanden, die Delfinhaltung auch weiterhin als kommerzielle Ausbeutung zu kritisieren und Delfinarien-Betreiber öffentlich anzuprangern.

Aussagen des WDSF wie "Delfine leben in viel zu kleinen Käfigen", "werden für Therapien missbraucht", "leiden in Gefangenschaft unter Stress" und "unter katastrophalen Bedingungen" sind nach dem Urteil des Oberlandesgerichts zulässig und genießen den Schutz der Meinungsfreiheit.

Das OLG bestätigte dem WDSF mit seinem Iserlohner Rechtsanwalt Gerd Schönfelder, dass es der Sinn von Meinungsäußerungen ist, "geistige Wirkung auf die Umwelt ausgehen zu lassen, meinungsbildend und überzeugend zu wirken", auch wenn die wirtschaftliche Position eines Unternehmens nachteilig beeinflusst wird. Die Äußerungen des WDSF sind ein die Öffentlichkeit interessierendes Thema des Tierschutzes und der artgerechten Haltung, so der 13. Zivilsenat des OLG.

Selbst ein Boykottaufruf ist zulässig, soweit er sich im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung hält und die Tierschutzorganisation sich dabei auf die zugestandenen Äußerungen beschränkt. (AZ OLG Hamm I-13 U 174/11).

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller (58): "Wir werden unsere weltweite Anti-Delfinarien-Kampagne gegen Delfinarien nun verstärkt mit Unterstützung des Hollywoodstars und Oscar- und Bambi-Preisträgers Richard O'Barry (WDSF-Kuratorium) fortsetzen. Die Öffentlichkeit muss erfahren, wie katastrophal die Delfinhaltung wirklich ist."

Zuspruch erfährt das WDSF dabei auch durch eine wissenschaftliche Stellungnahme von Dr. Christian Schulze (Ruhr-Universität Bochum), der für die verbleibenden Delfinen in Gefangenschaft eine Bahnenlänge von 850 Metern vorsieht, "damit sie wenigstens eine Minute geradeaus schwimmen können". Eine Auswilderung von Nachzuchten scheide weitgehend aus, da die Meeressäuger das eigene Jagdverhalten in Gefangenschaft verlernt hätten (www.wdsf.eu) .

Das WDSF fordert für die letzten beiden Delfinarien in Duisburg und Nürnberg einen Geburtenstopp und ein Auslaufen der Delfinhaltung.

Quelle: Journal Society GmbH (ots)

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