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Deutsche Umwelthilfe geht weiter gegen Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 vor

Archivmeldung vom 16.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Widerspruch gegen die Entscheidung des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingelegt, die Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 nicht zu überprüfen. Die DUH hatte bereits im Juni 2021 mit Verweis auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts die Überprüfung beantragt.

Das BSH hat den Antrag nun abgelehnt, weshalb sich die DUH gezwungen sieht, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen. Rechtliche Grundlage für das Vorgehen ist das Verwaltungsrecht: Demnach kann eine behördliche Entscheidung überprüft und auch widerrufen werden, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden. Dazu können auch geänderte Bewertungen zählen, wie etwa der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Zudem liegen neue Erkenntnisse zu extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus der Erdgasförderung vor.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Betreiber von Nord Stream 2 und das Bundesamt für Seeschifffahrt verschließen die Augen vor dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dabei ist es ganz unmissverständlich: Jedes Projekt und jede Bundesbehörde sind an die Entscheidung gebunden. Nord Stream 2 darf deshalb nicht ohne eine weitere Überprüfung seiner Klimawirkung in Betrieb genommen werden. Dies würde gigantische Treibhausgas-Emissionen nach sich ziehen und offensichtlich den deutschen Klimazielen und dem Pariser Klimaabkommen widersprechen. Wir werden weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um eine Inbetriebnahme des größten fossilen Projektes in Europa zu verhindern."

Die Mega-Pipeline Nord Stream 2 hat eine Kapazität von jährlich 45 Milliarden Kubikmeter Erdgas. Dies ist gut die Hälfte des gesamten jährlichen deutschen Erdgasbedarfs und entspricht rund 100 Millionen Tonnen CO2, die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport von Erdgas nicht mitgerechnet. Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas. Bei einem Betrieb bis 2045 - in diesem Jahr soll Deutschland laut Klimaschutzgesetz klimaneutral sein - würde die Pipeline bei voller Auslastung rund 60 Prozent des gesamten CO2-Budgets der Bundesrepublik aufzehren.

Cornelia Ziehm, von der DUH beauftragte Rechtsanwältin: "Offenbar möchte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich zugrundeliegende Vorschrift, die 'Staatszielbestimmung Umweltschutz' nach Artikel 20a GG, nur für den Gesetzgeber, nicht aber für die Verwaltung als bindend ansehen - und das Bundesverkehrsministerium scheint dies als übergeordnete Behörde mitzutragen. Tatsächlich ist das Artikel 20a GG immanente Klimaschutzgebot für das gesamte staatliche Handeln maßgeblich. Das heißt: Ein 'Weiter so' wie bisher darf es nicht geben. Bundesamt und Bundesverkehrsministerium müssen die ihnen obliegende Verantwortung wahrnehmen. Sie dürfen die nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden globalen und nationalen Emissionsbudgets von Treibhausgasen nicht bei ihren Entscheidungen ausblenden."

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)


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