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Lebende Blaukehlchen, Vogelfallen und Tier-Trophäen beschlagnahmt - Polizei geht gegen Artenschutzkriminalität im Landkreis Schaumburg vor

Archivmeldung vom 20.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Blaukehlchen
Blaukehlchen

Bildrechte: Komitee gegen den Vogelmord e. V. Fotograf: Thomas Krumenacker

Polizei und Naturschutzbehörden sind im Landkreis Schaumburg (Niedersachsen) gegen einen mutmaßlichen Tierhändler und Vogelfänger vorgegangen. Bei einer Kontrolle in der Gemeinde Haste wurden Anfang des Jahres auf dem Grundstück des Beschuldigten mehrere Fallen und Netze für den Vogelfang sowie zahlreiche lebende Singvögel entdeckt und beschlagnahmt. Im Haus des Mannes wurden außerdem mehr als 50 gefrorene und ausgestopfte Vögel - darunter Eulen, ein Adler, ein Schwarzmilan und mehrere Habichte - sichergestellt. Wie der Verdächtige in den Besitz der streng geschützten Tiere gelangte, ist Gegenstand der Ermittlungen. An der Kontrolle nahmen neben rund zehn Polizisten auch Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie des Amtes für Naturschutz der Kreisverwaltung teil.

Ins Visier der Behörden geriet der Mann nach einer Anzeige des Komitees gegen den Vogelmord, dessen Mitarbeiter im letzten Jahr die Aktivitäten des Mannes dokumentiert und schließlich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Bückeburg erstattet hatten. Dabei ging es um den Verdacht des illegalen Fangs und der Haltung bzw. des Verkaufs einheimischer Singvögel, darunter Blaukehlchen, Nachtigallen, Hausrotschwänze, Gebirgsstelzen und Zaunkönige. Um Vögel zu verkaufen, hatte der Mann unter anderem auf dem Portal "Tierflohmarkt.de" Anzeigen geschaltet. Die verkauften Tiere wurden anschließend bundesweit per Spedition an Kunden verschickt.

Die beschlagnahmten Singvögel wurden von den Behörden in eine Pflegestation gebracht und sollen so schnell wie möglich wieder ausgewildert werden. Da es sich bei einigen Arten um Zugvögel handelt, muss mit der Freilassung noch bis zum Frühling gewartet werden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, das Tierschutzgesetz sowie waffenrechtliche Bestimmungen eingeleitet.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)

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