Tierversuch an Finnwalen und Buckelwalen!
Archivmeldung vom 15.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDieser Tage läuft die japanische Walfangflotte aus und macht sich auf den Weg in die Antarktis, um nun auch Jagd auf Buckelwale zu machen. Insgesamt sieht das japanische Walfangprogramm (JARPA II) in der seitens der Internationalen Walfangkommission (IWC) erklärten Schutzzone im Südlichen Ozean den Abschuss von bis 935 Südlichen Zwergwalen, 50 Buckelwalen und 50 Finnwalen vor.
Zwischen 1904 und 1986 wurden in der Antarktis mehr als 200.000 Buckelwale und 720.000 Finnwale getötet. Während sich einige wenige Buckelwalgruppen auf Grund von Schutzbestimmungen langsam erholen, sind andere weiterhin stark dezimiert und gefährdet. Diese werden jedoch ebenfalls den explosiven Harpunen zum Opfer fallen.
Kritik kommt seitens der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS jedoch nicht nur an der Ignoranz der japanischen Politik gegenüber Bestimmungen internationaler Verträge und aus Gründen des Artenschutzes, sondern auch an den „brutalen Tötungsmethoden“.
„Diese Saison wird ein grausames Experiment an Buckelwalen und Finnwalen, da die Tötungsgeräte – explosive Harpunen – auf die Tötung von Zwergwalen ausgerichtet sind und diese bereits bei den viel kleineren Tieren großes Leid zur Folge haben“, sagt Philippa Brakes, Leiterin der Anti-Walfangkampagne der WDCS.
Die WDCS hat Daten vergangener Jagden untersucht, die deutlich zeigen:
Je größer ein bejagter Wal, desto wichtiger ist das Vorhandensein einer anderen Harpune oder Waffe, die eingesetzt werden kann, wenn die erste Harpune nicht zum Tod des Tieres geführt hat. Größere Wale leiden erwartungsgemäß länger. Sogar bei Zwergwalen, den kleinsten Bartenwalen, die von japanischen Walfängern in der Antarktis bejagt werden, liegt die durchschnittliche Tötungsdauer zwischen einer und drei Minuten, wobei einige Wale vermutlich sehr viel länger leiden. Es verwundert nicht, dass Japan keine Angaben zu der Tötungsdauer größerer Wale aus bisherigen Jagden gemacht hat. Die Physiognomie der Tiere ist eine vollkommen unterschiedliche.
Als größte Art, die bejagt wird, und bis zu 12 Mal schwerer wird als ein Zwergwal, steht den stark gefährdeten Finnwalen ein grausamer Tod bevor. Finnwale sind die zweitgrößten Tiere, die jemals auf unserem Planeten gelebt haben. Sie wiegen zwischen 30 und 80 Tonnen und einige der weiblichen Tiere der südlichen Hemisphäre erreichen Aufzeichnungen zufolge eine Länge von bis zu 27 Metern. Daten aus dem Subsistenzwalfang der Grönländer aus den vergangenen fünf Jahren belegen eine maximale Tötungsdauer bei Finnwalen von zwischen 25 und 720 Minuten (12 Stunden).
„Die internationale Staatengemeinschaft muss sich die Frage gefallen lassen, ob ihre diplomatischen Reaktionen gegenüber den zwei reichen Industriestaaten, Japan und Norwegen, nicht zu schwach sind, um die ungehinderte Ausbeutung dieser einzigartigen und stark gefährdeten Meeressäuger unter dem Deckmantel von wissenschaftlicher Forschung – die Walprodukte werden kommerziell genutzt – einzustellen“, sagt Nicolas Entrup, Sprecher der WDCS in Deutschland und fordert die Entwicklung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen im Rahmen der Internationalen Walfangkommission (IWC) zur Einhaltung internationaler Beschlüsse.
Hintergrundinformation zum „wissenschaftlichen Walfang“:
Japans Walfangflotte wird drei bis vier Monate in der Antarktis verbringen und in dieser Zeit bis zu 935 Zwergwale (850 +/- 10%), 50 Finnwale und 50 Buckelwale töten. Walfang für wissenschaftliche Zwecke ist unter Artikel VIII der „International Convention for the Regulation of Whaling (ICRW)” gestattet. Artikel VIII wurde jedoch entworfen, bevor wissenschaftliche Fortschritte es den Wissenschaftlichern erlaubten, Forschungsdaten mit nicht-tödlichen Forschungsmethoden zu erhalten. Auch war Artikel VIII der ICRW von den Verfassern des Vertrages niemals dazu gedacht, eine Ausbeutung von Walen wie jene durch die japanische Regierung zu genehmigen. Die IWC hat den wissenschaftlichen Walfang als „nicht im Einklang mit dem Geist des kommerziellen Walfangmoratoriums und dem Willen der Kommission“ in mehreren Resolutionen festgehalten und Artikel VIII „nicht gedacht, um eingesetzt zu werden, um Walfleisch für kommerzielle Zwecke zu beschaffen“.
Quelle: Pressemitteilung WDCS