Umweltministerium will quecksilberhaltige Produkte verdrängen
Archivmeldung vom 04.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Einsatz von Quecksilber wird in den kommenden Jahren EU-weit auf ein Minimum reduziert. So werden die Ausfuhr bestimmter Quecksilberverbindungen, die Ein- und Ausfuhr bestimmter Quecksilbergemische sowie die Herstellung und das Inverkehrbringen neuer Produkte, die Quecksilber enthalten, bis auf wenige Ausnahmen verboten, teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Donnerstag mit.
Dies regelt eine neue EU-Quecksilberverordnung, die ab diesem Jahr in Kraft tritt. Beispielsweise sind seit dem 1. Januar Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen als Katalysator verwendet werden, verboten. Quecksilber hat Eigenschaften, von denen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen, die natürliche Tier- und Pflanzenwelt sowie die Ökosysteme ausgehen können, so das Ministerium. Die Verordnung wurde 2017 beschlossen. Sie setzt das sogenannte Minamata-Übereinkommen um, mit dem der Einsatz von Quecksilber weltweit drastisch eingeschränkt werden soll. Deutschland ist seit dem 14. Dezember 2017 Vertragspartei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur