Umweltgesetzbuch: Bundesregierung vor Offenbarungseid
Archivmeldung vom 17.12.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit dem bevorstehenden Aus für das in ungezählten politischen Gremien und Juristenrunden seit Jahren vorbereitete einheitliche Umweltgesetzbuch droht die Bundesregierung an ihren inneren Widersprüchen und der Klientelpolitik zu scheitern.
Das erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU), nachdem die Verabschiedung der UGB-Vorlage heute zum wiederholten Mal von der Tagesordnung der Kabinettssitzung genommen wurde. In jedem Fall ist damit ein echtes parlamentarisches Verfahren und ein angemessener Diskurs zum Entwurf nicht mehr möglich, selbst wenn die Koalition in einigen Wochen in einer Notoperation noch einen an den Bedürfnissen der Industrie orientierten Entwurf ins Verfahren einbringen sollte.
Seit der Anhörung der Verbände im Juni 2008 war hinter den Kulissen der Koalition geschachert worden. Es wurden Forderungen nach so weitgehenden Zugeständnissen erhoben, dass deren Umsetzung die Grundausrichtung des Entwurfs erheblich verändern würde. Was als transparentes Verfahren begann, endet enttäuschend wie jedes der jüngsten Reformwerke und die Föderalismusreform: ohne externe oder parlamentarische Reflexion des Ergebnisses. Experten der drei Institute und Organisationen hatten die Diskussionen über eine Vereinheitlichung des deutschen Umweltrechts seit Antritt der Großen Koalition kontinuierlich fachlich begleitet.
Die Rechtsexperten der Institute und der Umweltorganisation bedauern insbesondere, dass Teile des Regelwerks immer wieder aus dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium in Frage gestellt worden seien, zuletzt auch von der Bundestagsfraktion der Union und vor allem der CSU. "Wir haben von Anfang kritisiert, dass die Bundesregierung keine umweltpolitischen Ansprüche an das Gesetzbuch formuliert hat, sondern vor allem rechtspolitische. Statt das UGB als Chance für ein echtes Reformwerk zu nutzen, führte die selbst auferlegte Restriktion, auch Standardänderungen zugunsten der Umwelt auszuschließen, in die Sackgasse. Denn auf Druck der Industrie sowie von Lobbyisten aus Bayern - teilweise unter Berufung auf angeblich entstehende Unsicherheiten, ob Gerichte hierin eine Erhöhung sehen könnten - enthielt Version um Version des Entwurfs weniger rechts-konsolidierende oder innovative Elemente, sondern zitierte lediglich das geltende Recht. Damit ist nun sogar der rechtspolitische Nutzen der Reform fraglich. Ganz zu schweigen davon, dass dabei die großen Zukunftsfragen wie der Klimawandel, der Verlust an Biodiversität oder der nach wie vor viel zu hohe Flächenverbrauch unter die Räder gerieten". Hingegen waren keine der von Umweltseite im Verlauf des bisherigen Verfahrens eingebrachten Forderungen berücksichtigt worden.
Regine Barth, die Leiterin Umweltrecht beim Öko-Institut, erinnerte daran, dass die Bundesregierung an dem Reformwerk trotz starker Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat und trotz einer selten einmütigen Unterstützung des Vorhabens in der Wissenschaft und aus den Umweltverbänden zu scheitern drohe. "Angesichts der historischen Herausforderungen beim Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität war es das Gebot der Stunde, Deutschland fit zu machen für die Zukunft und seine umweltpolitische Vorreiterrolle in der EU zu sichern." Stattdessen habe die Regierung alle Versuche, das "umweltpolitische Anforderungsniveau" anzuheben aufgegeben und damit die ursprüngliche Intention ad absurdum geführt. Barth: "Ein Reformwerk, das auf jegliche Reform verzichtet und faktisch nur bestehende Gesetze hintereinander reiht, macht sich letztlich überflüssig".
Enttäuscht zeigten sich DUH, UfU und Öko-Institut vor allem, weil die Fachabteilungen im Bundesumweltministerium in Abstimmung mit den Umweltministerien der Länder zunächst ein zwar umweltpolitisch angesichts der Vorgaben der Koalition enttäuschendes, aber noch vertretbares Paket zur fachlichen Diskussion vorgelegt hatten. Leider habe die Bundesregierung es nicht geschafft, diesen Aufschlag zu nutzen und damit eine Grundlage für mögliche Weiterentwicklungen und Ergänzungen in den nächsten Jahren zu schaffen. Ganz offensichtlich verkenne die Bundesregierung, dass dieses Scheitern die Idee des UGB über ein Jahrzehnt oder länger zurückwirft. "Nach zwei Jahrzehnten der Diskussion ist die Zeit überreif für ein einheitliches Umweltgesetzbuch, das sich nicht begnügt mit einer Zusammenfassung des Bestehenden, sondern entschieden die großen Zukunftsherausforderungen annimmt", sagte Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH. Deutschland müsse sich auch in seinem Umweltrechtssystem auf die großen Zukunftsherausforderungen einstellen. Die Genehmigungspraxis für klimarelevante Kraftwerke, die Eingriffsregelung im Naturschutzrecht oder die Einführung einer Grundpflicht zur Minimierung des Flächenverbrauchs seien nur einige Beispiele, wo dringender Handlungsbedarf bestehe. "Die Große Koalition wird im Wahljahr zu einer Belastung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands", sagte Nicklas angesichts der drohenden Aufgabe des UGB-Projekts in der laufenden Legislaturperiode.
Auf vielen Gebieten würden mögliche Fortschritte im deutschen Rechtssystem erneut auf unbestimmte Zeit verschoben, beklagte Michael Zschiesche, der Leiter Fachgebiet Umweltrecht & Partizipation des UfU. So "sollte mit dem UGB endlich eine wirksame Bürgerbeteiligung im Umweltrecht für alle Vorhaben eingeführt werden, die für Nachbarn oder die Umwelt relevante Folgen haben können und daher eine vorherige Konsultation erfordern. Dazu gehören mehr Transparenz und mehr Erläuterung und Dialog mit den Bürgern und den Umweltgruppen. Stattdessen plant die Regierung jetzt für weitere Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung abzuschaffen und auch die europarechtswidrige Umgehung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn verschiedene Anlagen im räumlichen Zusammenhang betrachtet werden müssen, wird beibehalten."
Nachdem der nahezu fertig gestellte Entwurf des Umweltgesetzbuches in diesem Jahr nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird, dürfte eine fristgerechte Verabschiedung vor der Bundestagswahl kaum mehr möglich sein. Die Verabschiedung fände zudem ohne jegliche externe fachliche Reflexion des im Geschacher substanziell geänderten Entwurfs statt. Ein solches Vorgehen hat sich schon bei der Föderalismusreform als schwere Hypothek erwiesen. Die längst überfällige Kodifizierung des deutschen Umweltrechts wird faktisch erneut um ein Jahrzehnt oder länger zurückgeworfen.
Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängiges Institut für Umweltfragen erinnern daran, dass das im Rahmen der Föderalismusreform verabredete Moratorium für Abweichungsrechte der Länder beim Wasser- und Naturschutzrecht am 31. Dezember 2009 ende. Dafür sei das bisherige Rahmenrecht nicht gerüstet. Ohne Umweltgesetzbuch drohten langwierige Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der Verfassung zu den abweichungsfesten Kernen, unnötige Kosten und eine Vervielfachung möglicher Unsicherheiten bei der Umsetzung des europäischen Rechts. Es droht der worst case, die "lose - lose" Situation: Übereilte Verabschiedung eines in wesentlichen Elementen den Anforderungen nicht gerecht werdenden Umweltgesetzbuchs oder verfassungsrechtliches Chaos beim Wasserrecht und Naturschutz, beides Materien, die in nahezu allen Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Rollen einnehmen.
Quelle: DUH