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Gericht untersagt Muschelimport in den Nationalpark Wattenmeer

Archivmeldung vom 19.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Johannsen / WWF
Bild: Uwe Johannsen / WWF

Zufrieden sind die Naturschutzverbände Schutzstation Wattenmeer und WWF mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Schleswig, nach dem der Import von Miesmuscheln aus entfernten Regionen in den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer unterbleiben müsse. Diese Muscheln waren für die Kulturbänke der Muschelfischerei bestimmt, doch durch den Import werden auch gebietsfremde Arten eingeschleppt. Dieses ist zum Schutz des Nationalparks nicht zulässig, so das Gericht. Die Schutzstation Wattenmeer hatte, unterstützt vom WWF, geklagt und durch das am Freitag ergangene Urteil recht bekommen.

„Die Urteilsbegründung steht noch aus. Klar ist aber schon jetzt: Das Oberverwaltungsgericht hat den Schutz des Nationalparks nachhaltig gestärkt“, sagt Silvia Gaus, Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Die Landesregierung muss nun Konsequenzen ziehen. Der Import von Besatzmuscheln, der ohne Einschleppung standortfremder Arten gar nicht möglich ist, muss sofort gestoppt werden.“

Das Urteil zeigt aus Sicht von Schutzstation Wattenmeer und WWF aber auch, dass über die Muschelfischerei im Nationalpark insgesamt neu nachgedacht werden muss: „Es kann nicht sein, dass trotz eines 90-prozentigen Schwundes der wilden Miesmuscheln und trotz des Rückgangs von muschelfressenden Vögeln wie Austernfischern und Eiderenten weiter gefischt wird wie bisher,“ sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. Statt das Muschelprogramm nun um 15 Jahre zu verlängern, solle die Landesregierung eine einjährige Denkpause einschalten und Lizenzen zur Muschelfischerei nur für diese Übergangszeit ausstellen. Diese Zeit müsse genutzt werden, um das Gerichtsurteil auszuwerten und sorgfältig zu prüfen, wie eine Muschelfischerei auch im Einklang mit dem Schutz des Nationalparks ausgeübt werden könnte. „Der Naturschutz muss dabei endlich auf Augenhöhe in die Verhandlungen einbezogen und die Muschelmauschelei in Kiel beendet werden“, fordert Rösner.

Hintergrund des Urteils des OVG Schleswig ist der vor einigen Jahren begonnene Import von Besatzmuscheln aus Großbritannien und Irland. Man genehmigte diesen im Jahr 2007 und in den Folgejahren nach Fischereirecht, berücksichtigte aber nicht, dass dieser Import in ein Schutzgebiet erfolgt und dass das Nationalparkgesetz das Aussetzen standortfremder Tiere dort verbietet. Dieses Verbot hat gute Gründe, denn auch die biologische Vielfalt im Meer leidet immer mehr unter der Einschleppung von gebietsfremden Arten. Im Wattenmeer besonders auffällig sind beispielsweise die Pazifische Auster, die amerikanische Schwertmuschel, oder auf den Wattenmeerinseln die Kartoffel-Rose. Alle diese Arten erwiesen sich als sehr durchsetzungsfähig und breiten sich letztlich auf Kosten heimischer Arten aus. Beim Import der Miesmuscheln werden fremde Arten, die an ihnen haften oder als Parasiten in ihnen leben, unvorhersehbar und unvermeidbar mit eingeführt. Auch die eingeführten Miesmuscheln selber sind nicht identisch mit den wilden Miesmuscheln im Wattenmeer, sondern an andere Standorte angepasst. Zum Teil handelt es sich bei der so genannten Mittelmeer-Miesmuschel sogar um eine andere Art.

Quelle: WWF

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