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Niedersachsen will Masthühnern auf die Füße schauen

Archivmeldung vom 09.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Hühnermast
Bild: Hühnermast

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerium will die Füße von Masthühnern unter die Lupe nehmen lassen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf einen Erlass-Entwurf aus Hannover. Demnach sollen künftig die Fußballen der Tiere durch Kamerasysteme oder geschulte Mitarbeiter in den Schlachthöfen kontrolliert werden. Bei Verletzungen müssen die Landwirte mit Sanktionen rechnen, wie aus dem Entwurf hervor geht.

Auf Nachfrage der "NOZ" bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums, dass der geplante Erlass Baustein des Tierschutzplanes in Niedersachsen sei. "An der Häufigkeit und Schwere der Fußballenverletzungen lassen sich Rückschlüsse auf die Haltung und den Tierschutz im jeweiligen Stall erkennen", so die Sprecherin. Ursachen könnten beispielsweise überbelegte Ställe oder die Qualität der Einstreu im Stall sein.

Laut Entwurf werden Auffälligkeiten vom Schlachthof an den Züchter gemeldet, der dann für eine Verbesserung zu sorgen hat. Weisen mehr als 20 Prozent der Tiere "schwere, tiefe Läsionen" an den Füßen auf, so der Wortlaut im Erlass, werden die zuständigen Kontrollbehörden eingeschaltet.

Der Tierhalter soll dann verpflichtet werden, für bessere Bedingungen im Stall zu sorgen und diese zu dokumentieren. "Die Umsetzung wird von der Behörde kontrolliert, zum Beispiel durch unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen", sagte die Ministeriumssprecherin dem Blatt. Im Zweifelsfall könne eine Reduzierung der Besatzdichte im Stall angeordnet werden - auf bis zu 33 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter.

Derzeit befände sich der Erlass in der sogenannten Verbandsbeteiligung, sagte die Sprecherin. Der Branchenzusammenschluss Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW) und Behörden könnten bis zum 14. Januar dazu Stellung nehmen und Änderungsvorschläge einbringen, bevor er verbindlich werde. Das Ministerium plane "ein möglichst zügiges Inkrafttreten, um den Tierschutz in Niedersachen weiter zu stärken".

NGW-Vorsitzender Friedrich-Otto Ripke sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die Regelung "ist grundsätzlich zu begrüßen". Die zugrundeliegenden Messverfahren und Richtwerte zu Fußverletzungen bei Hühnern seien von der Geflügelwirtschaft entwickelt worden. Er warnte allerdings davor, "zu viel Verwaltungsaufwand daraus zu machen".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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