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Bund und Länder einigen sich auf Gebiete für neue Windkraftanlagen

Archivmeldung vom 04.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Windkraftanlage aus der Vogelperspektive
Windkraftanlage aus der Vogelperspektive

Foto: Philip May
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Weil der Ausbau der Netze stockt, kann Strom aus deutschen Windparks immer häufiger nicht abtransportiert werden. Deshalb haben sich die Ministerpräsidenten der Länder, die Bundeskanzlerin und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei ihrem Treffen diese Woche darauf geeinigt, Deutschland in zwei Zonen aufzuteilen.

In Zone 1 soll das Gros der jährlich 2.800 Megawatt neuer Windkraftkapazitäten errichtet werden. In Zone 2 darf in den kommenden Jahren nur noch ungefähr ein Drittel weniger an Windkraftleistung aufgebaut werden als im Durchschnitt der letzten drei Jahre, um die Netze nicht noch stärker zu belasten, schreibt der "Spiegel".

Die Windkraftzonen sollen Teil der Eckpunkte des künftigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes sein, die Gabriel am kommenden Mittwoch ins Bundeskabinett einbringen will. Demnach soll die ausgeschriebene Windleistung ab 2020 auf jährlich 2.900 Megawatt steigen.

Bei den Eckpunkten zum Ausbau der Biomasse-Anlagen hat sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer durchgesetzt. Nachdem Gabriel ursprünglich nur jährlich 100 Megawatt neuer Leistung aus biologischen Abfällen genehmigen wollte, hat ihm der CSU-Chef für die nächsten drei Jahre 150 Megawatt abgetrotzt. Anschließend soll der für die Stromkunden kostspielige Ausbau auf 200 Megawatt steigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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