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Dreiste Horst-Besetzer gefährden Schreiadler!

Archivmeldung vom 19.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: bagal / pixelio.de
Bild: bagal / pixelio.de

Während die ersten Störche bereits Mitte Februar Deutschland erreicht haben, werden Schreiadler erst Anfang April in ihren Brutgebieten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zurück erwartet. Da der auch „Pommernadler“ genannte Greifvogel jedoch zu den Spätheimkehrern in Sachen Zugvögeln gehört, sind viele seiner angestammten Nester dann bereits durch dreiste Horst-Besetzer wie Kolkraben, Mäusebussarde oder andere Greifvögel besetzt.

Schreiadler haben daher meist in der Nähe ihres vorjährigen Horstes sogenannte Wechselhorste, in denen sie im Notfall brüten können. Allerdings: Schreiadler sind sehr wählerisch bei der Auswahl ihres Nistplatzes und geeignete Quartiere werden immer knapper.

Zum Tag des Waldes am kommenden Freitag fordert die Deutsche Wildtier Stiftung Maßnahmen zum Schutz der letzten Schreiadler-Brutwälder. „Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben derzeit die große Chance, im Rahmen der Neugestaltung ihrer Förderpolitik die Weichen im Sinne des Schreiadler-Schutzes zu stellen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung. Schützenswerte Waldbereiche für den Schreiadler wurden bereits als sogenannte Waldschutzareale in beiden Ländern ausgewiesen. Ihr Schutzstatus ist aber bisher eher gering und durch zu intensive Nutzung gehen noch immer mehr und mehr dieser Bereiche als Lebensraum für den Schreiadler verloren. „Wir fordern, dass Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zukünftig Mittel zum Schutz der Waldschutzareale des Schreiadlers bereitstellen“, so Kinser. Waldbesitzer könnten dadurch einen Ausgleich für Einschränkungen bei der forstwirtschaftlichen Nutzung dieser Bereiche erhalten. Da die Ansprüche des Schreiadlers an den Waldlebensraum denen anderer anspruchsvoller Waldarten wie Schwarzstorch, Mittelspecht oder Mopsfledermaus ähneln, würden Schutzmaßnahmen für den Schreiadler in gleicher Weise anderen, zum Teil stark bedrohten, Arten dienen.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat im Rahmen eines durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Projektes einen Leitfaden zur Schreiadler-gerechten Förderung von Agrar- und Waldumweltmaßnahmen erarbeitet. Den Leitfaden und weitere Informationen zum Schreiadler finden Sie auf der Seite www.Schreiadler.org.

Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung (idw)

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