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Japanische Walfänger töten 333 Zwergwale

Archivmeldung vom 24.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zwergwal beim „Spyhopping“
Zwergwal beim „Spyhopping“

Foto: Rui Prieto
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die japanische Walfangflotte ist heute in ihren Heimathafen in Shimonoseki zurückgekehrt. Das japanische Institut für Walforschung bestätigte in einer Meldung die Tötung von 333 Zwergwalen. Über 200 der getöteten Weibchen waren demnach schwanger. Die internationale Walschutzorganisation WDC zeigte sich empört, dass Japan seine selbst auferlegte Quote mit der höchsten Fangzahl seit 2010/2011 voll ausschöpft. Zudem bedeutet die hohe Zahl der indirekt getöteten Föten eine Gefahr für den Fortbestand der Population.

Die Flotte war am 1. Dezember 2015 trotz fehlender Erlaubnis der Internationalen Walfangkommission (IWC) ausgelaufen. Im März 2014 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) Japans „wissenschaftlichen“ Walfang in der Antarktis für illegal erklärt und bestätigt, dass das Programm gegen das Internationale Walfangmoratorium verstoße.

Im Oktober 2015 erklärte Japan jedoch, dass es jede künftige Zuständigkeit des IGH im Hinblick auf den Walfang nicht mehr anerkennen würde. Deutschland und die restlichen EU-Staaten hatte daraufhin eine Démarche unterzeichnet, die die japanischen Pläne zu einer Fortsetzung des Wissenschaftswalfangs scharf verurteilte.

"Japan hat immer wieder gezeigt, dass es für seine Walfanginteressen bereit ist, die Wissenschaft und internationales Recht zu ignorieren. Was die Wale jetzt brauchen, ist mehr als nur diplomatischer Protest. Wir fordern die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft auf, rechtliche und wirtschaftliche Maßnahmen gegen ein Land zu ergreifen, das internationale Vereinbarungen konsequent missachtet“, sagt Astrid Fuchs, Programmleiterin bei WDC.

Nach der jüngsten IWC Resolution zum Walfang zu wissenschaftlichen Zwecken aus dem Jahr 2014 sind keine weiteren Sondergenehmigungen für den Walfang im Rahmen bestehender oder neuer Forschungsprogramme erlaubt. Eine Sondergenehmigung müsste durch den wissenschaftlichen Ausschuss der IWC bestätigt werden. Eine solche Bestätigung fehlt jedoch für das neue japanische Forschungsprogramm, NEWREP-A.

Quelle: IWC

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