Urteil: Berlin muss Dieselfahrverbote einführen
Archivmeldung vom 09.10.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Stadt Berlin muss nächstes Jahr Dieselfahrverbote einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. "Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten", so das Urteil. Die Berliner Regierung müsse zudem für insgesamt 15 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Einhaltung des Grenzwertes erforderlich seien.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, weil die Grenzwerte für Schadstoffe in einigen Teilen Berlins regelmäßig überschritten werden. In der Hauptstadt lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt 2017 bei 49 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Erlaubt ist im Jahresschnitt eine Belastung von höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Dieselfahrverbote in Berlin sollen laut Urteil spätestens ab April 2019 gelten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, wonach Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind. Seitdem hat Hamburg bereits ein Dieselfahrverbot auf zwei Straßenabschnitten eingeführt. Zuletzt hatten Gerichte auch Fahrverbote für Stuttgart und Frankfurt am Main angeordnet. Klagen der Umwelthilfe in weiteren Städten sind noch offen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur