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Deutschland droht ein Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltend schlechter Luftqualität

Archivmeldung vom 19.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

Die EU-Kommission hat gestern (18. Juni 2015) ein Mahnschreiben an die deutsche Bundesregierung wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft verschickt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission bei der Bundesregierung nachgefragt, mit welchen Maßnahmen künftig die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden sollte. Die Antwort hat nicht überzeugt, da die Maßnahmen sowie der Zeitplan zur Erreichung der Luftqualitätsziele nicht ausreichend sind. Daher leitet die Kommission jetzt die nächste Stufe im formalen Ablauf eines Vertragsverletzungsverfahrens ein.

Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): "Die negativen Folgen der Luftverschmutzung in Deutschland und die damit verbundenen hohen Kosten für die Gesellschaft sind längst bekannt. Genauso wie die Instrumente und technischen Maßnahmen, mit denen die Luftverschmutzung mit NO2 bekämpft werden kann. Die Quelle der Belastung sind Dieselfahrzeuge. Deshalb müssen die Einführung einer Blauen Plakette, die nur saubere Fahrzeuge in hoch belasteten Innenstädten zulässt, sowie eine Nachrüstoffensive für Dieselfahrzeuge mit Stickoxidminderungstechnik, zu den ersten Schritten gehören."

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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