Knapp ein Drittel der im Jahr 2020 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wiesen Mängel auf
Archivmeldung vom 17.12.2021
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Jahr 2020 wurden deutschlandweit bei knapp einem Drittel (30,9 %) der insgesamt 248 070 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen technische Mängel oder Ordnungsmängel festgestellt. Darunter waren unter anderem Tankstellen, Lageranlagen, Abfüllanlagen oder Heizölverbraucheranlagen. Die Anlagensicherheit rückte in diesem Sommer in den Fokus, als sich eine große Explosion in einer Entsorgungsanlage in Leverkusen ereignete. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden bei 53 658 Anlagen (21,6 %) geringfügige, bei 22 978 Anlagen (9,3 %) erhebliche und bei 66 Anlagen (0,03 %) sogar gefährliche Mängel festgestellt.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen zum Schutz der Umwelt regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt und darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn die Mängel beseitigt sind.
4 260 Anlagen mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln stehen in Schutzgebieten
Fast jede fünfte (18,5 % beziehungsweise 4 260) der insgesamt 23 044 Anlagen mit erheblichen oder gar gefährlichen Mängeln stand in einem Schutzgebiet. Zu einem Schutzgebiet zählen Wasserschutzgebiete der Zonen I, II oder III/IIIA sowie Heilquellenschutzgebiete. Rund 84 % beziehungsweise 3 593 dieser Anlagen mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln befand sich in der Wasserschutzzone III/IIIA, rund 10 % oder 415 dieser Anlagen befanden sich in der höchsten Wasserschutzzone I. Weitere 400 Anlagen mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln standen in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten oder Risikogebieten.
3 966 Anlagen mit erheblichen oder gar gefährlichen Mängeln gingen mit stark wassergefährdenden Stoffen (Wassergefährdungsklasse 3, zum Beispiel Altöl oder Benzin) um. Damit wurden bei rund 15 % der insgesamt 26 383 geprüften Anlagen, die mit Stoffen der Wassergefährdungsklasse 3 umgehen, ein erheblicher oder sogar gefährlicher Mangel festgestellt.
Technische Mängel überwiegen
Von den 76 702 Anlagen mit Mängeln wiesen 59 143 (77,1 %) mindestens einen technischen Mangel auf. Bei 20 309 dieser Anlagen wurde zusätzlich zum technischen Mangel noch ein Ordnungsmangel festgestellt. Bei weiteren 17 559 Anlagen (22,9 %) wurden nur Ordnungsmängel festgestellt. Dazu zählen zum Beispiel fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)