"Nutzhanf ist kein Suchtstoff"
Archivmeldung vom 02.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Europäische Industriehanf-Verband EIHA stellt sich uneingeschränkt hinter das Statement "Nutzhanf ist kein Suchtstoff" von Dr. Kirsten Tackmann MdB. In einer Pressemitteilung vom 29. September 2020 fordert die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf ...
"[...] deutlich zu machen, dass Nutzhanf kein Suchtstoff ist. Gerade während ihrer Ratspräsidentschaft muss sie sich klar bekennen, um die Erschließung der vielfältigen Potenziale dieser uralten Ackerkultur nicht länger durch die absurde Regulierung als Betäubungsmittel zu blockieren. [...] DIE LINKE fordert, Nutzhanf aus dem Betäubungsmittelgesetz zu nehmen und als einen Baustein in die geplante Ackerbaustrategie 2035 mit aufzunehmen."
Hintergrund der Aufforderung ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Niema Movassat MdB bezüglich der Position der Bundesregierung zur Bewertung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel. Die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss MdB führt in ihrer Antwort vom 08. September 2020 aus, dass CBD-Extrakte aus den Blüten oder den Fruchtständen der Cannabispflanze nicht als neuartige Lebensmittel (Novel Food) zulassungsfähig seien, da sie nach dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 als Betäubungsmittel gelten.
Die Meinung der Bundesregierung steht dabei im krassen Gegensatz zur Auffassung der Weltgesundheitsorganisation WHO. Diese kommt in ihrer Einschätzung zu dem Schluss, dass CBD keine Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenziale zeigt und somit kein Betäubungsmittel ist. Daniel Kruse, Präsident der European Hemp Association (EIHA) dankt Frau Dr. Tackmann ausdrücklich für ihre Initiative und Unterstützung.
Das völkerrechtliche Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel von 1961 (englisch Single Convention on Narcotic Drugs, C61) wurde darüber hinaus von 180 Staaten ratifiziert und bestimmt bis heute die weltweite Drogenkontrolle und die nationalen Drogengesetze. Fakt ist, dass dieses Vertragswerk den Anbau von Nutzhanf (lat. Cannabis sativa = nützlicher Hanf) nicht ausschließt, und dass alle aus Nutzhanf gewonnenen Produkte darin auch nicht als Betäubungsmittel aufgeführt sind.
Daniel Kruse, Präsident der European Hemp Association (EIHA) führt aus: "In den 1970er-Jahren wurde Nutzhanfhanf vom EWG Rat endlich als Kulturpflanze anerkannt und der Anbau sogar subventioniert. 1997 bestätigte die Kommission, dass Lebensmittel aus allen Teilen der Hanfpflanze nicht 'neuartig' sind. 2019 wurden einige Teile der Pflanze und die daraus hergestellten Lebensmittel auf einmal als 'neuartig' eingestuft - und nun wiederum sollen bestimmte Teile derselben Industriehanfpflanze als 'Suchtstoff' gelten. Statt wissenschaftlich fundierte, verlässliche und transparente Politik zu gestalten, scheinen deutsche Behörden bewusst gegen den Hanfsektor zu taktieren. Dieses absurde und willkürliche Herumlavieren hat nichts mehr mit Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu tun. Nutzhanf ist legal - Willkür ist es nicht!"
Quelle: European Industrial Hemp Association (EIHA) (ots)