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Rückschlag für Wisent-Projekt im Rothaargebirge

Archivmeldung vom 30.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Männlicher Wisent
Männlicher Wisent

Foto: Michael Gäbler
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Wisent-Auswilderungsprojekt im Rothaargebirge hat vor Gericht einen Rückschlag erlitten. Das Amtsgericht Schmallenberg hat dem Trägerverein der Wisentwelt Wittgenstein per einstweiliger Verfügung untersagt, die Tiere in einem Privatwald im benachbarten Hochsauerland frei herumlaufen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 25000 Euro oder sogar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Das berichtet die Westfalenpost. Ein Waldbauer hatte die Verfügung beantragt.

Es stehe fest, so das Gericht, dass "die Wisente erhebliche Schälschäden auf den Grundstücken und an den Bäumen des Antragstellers verursachen". Das gehe aus einem vorliegenden Gutachten hervor. Der Trägerverein habe Schäden nicht nur zu ersetzen, so das Gericht, sondern von vornherein zu verhindern. Der Verein will die Verfügung nun juristisch prüfen lassen.

Ziel des deutschlandweit einzigen Wisent-Projekts ist es, die Tiere, die vor Jahrhunderten in Europa lebten, wieder in der Natur anzusiedeln. Ferner soll eine "Wisent-Wildnis" Touristen anlocken. Erst im Juli hatte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) die Wisent-Wildnis besucht und das Projekt ausdrücklich gelobt.

Quelle: Westfalenpost (ots)

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