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Hessen sägt am EU-Naturschutzrecht und schafft zu Hause schon mal Schutzgebiete ab

Archivmeldung vom 26.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Um Worte ist Hessens derzeit geschäftsführender Ministerpräsident Roland Koch (CDU) nicht verlegen und so macht es ihm auch nichts aus, dass seine Unterschrift zwar unter der internationalen Vereinbarung "Countdown 2010" zum Erhalt der Artenvielfalt steht, er aber gleichzeitig Landschaftsschutzgebiete in Hessen abschafft und das EU-Naturschutzrecht einschränken will.

Die Absichtserklärung von Ministerpräsident Koch zum Artenschutz ist ein reiner Papiertiger, denn wie ernst es ihm wirklich um den Schutz der biologischen Vielfalt ist, zeigt der von ihm erst vor wenigen Monaten in den Bundesrat eingebrachte - und dort beschlossene - Entschließungsantrag zum Europäischen Naturschutzrecht (Drucksache 768/07, 9. November 2007). Darin fordert Hessen, dass die EU-Vogelschutz-Richtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) zusammengelegt werden. Was bei Koch und seinen Mitstreitern aus anderen unionsregierten Ländern als "zukunftsfähige Ausgestaltung" des Europäischen Naturschutzrechts daher kommt, bedeutet jedoch nichts anderes als die Abschaffung etablierter Schutzstandards für den Natur- und Artenschutz in Deutschland. Wörtlich heißt es in der Entschließung des Bundesrates: "Angesichts der beträchtlichen Flächenanteile sollte nunmehr auch den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur Rechnung getragen werden." Die Bundesländer unterstellen damit, dass die EU-Richtlinien bislang wirtschaftliche und gesellschaftliche Belange nicht berücksichtigt hätten. Tatsache ist jedoch, dass bislang keine einzige Unternehmensansiedlung oder neue Straße in Deutschland aufgrund der FFH-Richtlinie verhindert worden wäre, wie die EU-Umweltkommission mitteilt.

"Koch und seine Freunde in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und den anderen Unions-Ländern wollen Autobahnen bauen und nicht die biologische Vielfalt schützen", sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Weite Teile der Union offenbaren einen bedingungslosen Glauben an Wachstum zu Lasten der Natur und verkennen völlig, dass nachhaltiges Wirtschaften nicht auf mehr Ressourcenverbrauch beruht, sondern auf Effizienzsteigerung." Baake erinnerte daran, dass gerade viele mittelständische Unternehmen mittlerweile die Zeichen der Zeit erkannt haben und auf eine umweltschonende, nachhaltige Wirtschaftsweise setzen, zu der auch der Schutz der biologischen Vielfalt gehöre. Die Bundesregierung müsse sich dem "ewig gestrigen Wirtschaftsverständnis in der Union" widersetzen und in Deutschland die etablierten EU-Standards für Natur- und Artenschutz erhalten und bei neuen Erkenntnissen wo nötig auch ausbauen.

Als völlig widersinnig für den von der Bundesregierung international angestrebten Artenschutz bezeichnete Baake, dass Hessen bereits 2006 insgesamt 15 Landschaftsschutzgebiete mit Hilfe einer Novelle des hessischen Naturschutzgesetzes abgeschafft habe. Vom Kabinettstisch aus wurde der Schutzstatus von mehreren hunderttausend Hektar geschützten Lebensraums von Tieren und Pflanzen in Hessen demontiert. Mit diesem Gesetzesstreich hatte die Regierung Koch auch gleich die rechtliche Grundlage für Naturparke in Hessen  ausgehöhlt, die laut § 27 Bundesnaturschutzgesetz und fast gleichlautendem Hessischen Naturschutzgesetz überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder auch Naturschutzgebieten bestehen müssen. Angesichts des fortschreitenden Artensterbens auch in Deutschland könne sich kein Bundesland die Abschaffung von Schutzgebieten leisten, kritisierte Baake.

Quelle: DUH

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