Dritte Datenerhebung zur Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin
Archivmeldung vom 06.08.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtIm Jahr 2013 wurden in der Tiermedizin knapp 170 Tonnen weniger Antibiotika abgegeben als im Vorjahr. Das ergab die Auswertung der im Jahr 2013 zum dritten Mal erhobenen Abgabemengendaten für Antibiotika durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Critically Important Antimicrobials) eingestuften Antibiotikaklassen wie Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation werden weiterhin nicht in großen Mengen abgegeben. Allerdings stieg die Abgabemenge von Fluorchinolonen gegenüber dem Jahr 2012 um 3 Tonnen an. Vorwiegend werden in der Veterinärmedizin ältere Wirkstoffen wie Penicilline und Tetrazykline abgegeben.
Im Jahr 2013 sind insgesamt 1.452 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben worden. Dies sind 167 t weniger als im Vorjahr und gegenüber der ersten Erfassung im Jahr 2011 ein Minus von rund. 250 t. Die Menge an Fluorchinolonen, deren Verwendung in der Tiermedizin wegen ihrer wichtigen Bedeutung für die Verwendung in der Humanmedizin kritisch gesehen wird, ist gegenüber der Vorjahresmeldung um 3 t und im Vergleich zu der Menge 2011 um 5 t angestiegen.
Die Hauptabgabemengen bilden wiederum Penicilline mit etwa 473 t und Tetrazykline mit etwa 454 t, gefolgt von Sulfonamiden mit 152 t, Makroliden mit 125 t und Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 125 t. Des Weiteren wurden rund 13 t Fluorchinolone und rund 4 t Cephalosporine der 3. und 4. Generation abgegeben. (Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der Abgabemengen der Wirkstoffklassen 2011, 2012 und 2013).
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht zu einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist. Von den abgegebenen 1.452 t Wirkstoffen entfallen 1.444 t auf Präparate, die für mindestens eine Tierart zugelassen sind, die Lebensmittel liefert. Gut 8 Tonnen entfallen auf Präparate, die ausschließlich für nicht Lebensmittel liefernde Tiere (also Sport- und Freizeittiere) zugelassen sind.
Im Erfassungszeitraum von 2011 bis 2013 gab es folgende Veränderungen in Bezug auf die geografische Zuordnung der Abgabemengen. Für den Postleitzahl-Bereich 49 wurde eine Abnahme der Abgabemengen von ca. 704 t (2011) auf ca. 579 t (2013) berechnet. Dieses bedeutet ein Minus von rund 125 t. Für sieben Postleitzahlbereiche (07, 25, 29, 33, 46, 48, 59) ergab sich ein Minus zwischen 5 und 20 t. Eine Zunahme im zweistelligen Bereich wurde für den Postleitzahlbereich 47 mit einem Plus von ca. 13 t dokumentiert.
Der Einsatz von Tierarzneimitteln dient dem Ziel, kranke Tiere zu behandeln und damit die Tiergesundheit und den Tierschutz zu fördern. Der Einsatz ist gleichermaßen auf den Schutz des Verbrauchers ausgerichtet. Sorge bereitet jedoch, dass der Therapieerfolg sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin zunehmend durch das Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien gefährdet wird. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und/oder der Transfer von Resistenzgenen zwischen Mensch und Tier ist wechselseitig möglich. Die erhobenen Daten können bei der Risikobewertung und dem Risikomanagement berücksichtigt werden. Weitere Komponenten sind die Datenerhebung in den laufenden Resistenzmonitorings zu bestimmten Erregern.
Zukünftig sollen die Therapiehäufigkeiten und die Verbrauchsmengenerfassung von Antibiotika, die mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) seit dem 1. Juli 2014 eingeführt worden sind, als weitere Instrumente einer Gesamtbetrachtung von Trends und Entwicklungen der Antibiotikaresistenz in der Veterinärmedizin genutzt werden.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2011 muss die Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgibt und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010. Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (idw)