Erster Vogelgrippefall bei Nutzgeflügel in Deutschland
Archivmeldung vom 05.04.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Geflügelhalter im sächsischen Muldentalkreis hat sich bestätigt. Die zuständige Landesbehörde hat die Keulung von 16.000 Puten, Gänsen und Hühnern angeordnet und richtet eine Schutzzone von drei Kilometern um den Betrieb ein.
"Wir befürchten, dass nun sämtliches Geflügel
innerhalb dieser Schutzzone vorsorglich getötet wird", erklärt Dr.
Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN - Stiftung für
Tierschutz. "VIER PFOTEN lehnt die präventive Keulung gesunder
Geflügelbestände ab, auch wenn sich diese in einer Schutzzone
befinden. Anstatt massenhaft Tiere auf Verdacht zu töten, muss mit
konsequenter Abschottung, dem Verbot aller Transportaktivitäten und
entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen reagiert werden".
Bricht in einem Nutzgeflügel-Bestand die Vogelgrippe aus, muss
dieser Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet bzw.
gekeult werden. Es ist jedoch Abwägungssache der verantwortliche
Landesbehörde, innerhalb einer Schutzzone die Keulung allen
Geflügels, - also auch gesunder Bestände - anzuordnen oder nicht. Aus
Tierschutzsicht ist ein solches Vorgehen absolut unverhältnismäßig.
Wenn tatsächlich Tiere aus einem infizierten Bestand getötet
werden müssen, sollten unabhängige Kontrolleure bei Tötungsaktionen
einen Beobachterstatus erhalten und prüfen, ob die Keulungsmethoden
und deren praktische Umsetzung tierschutzgerecht und so schmerzfrei
wie möglich sind. Eine größtmögliche Leidensfreiheit der Tiere muss
garantiert sein.
Quelle: Pressemitteilung VIER PFOTEN