Deutsches Tierschutzbüro fordert komplettes Ende der Massentierhaltung
Archivmeldung vom 20.09.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat endgültig darüber, ob das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln ab dem 1. Januar 2019 verboten sein wird. Das Thema steht erneut zur Diskussion, da sich Interessenvertreter der Fleischindustrie, der Schweinehalter und mehrere Politiker aus wirtschaftlichen Gründen für einen Aufschub des Verbots aussprechen. Tierrechtsorganisationen, wie das Deutsche Tierschutzbüro, fordern den Bundesrat auf, bei dem endgültigen Verbot zu bleiben und wirtschaftliche Interessen nicht vor Tierwohl zu setzen. „Es kann nicht sein, dass das schon lange überfällige Verbot wegen vorgeschobener Gründe erneut zur Diskussion steht! Es muss endlich damit aufhören, dass Tiere nur auf Grund der Interessen der Industrie so großes Leid erfahren“, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.
Das Thema der Ferkelkastration ist schon seit vielen Jahren Thema in der öffentlichen Diskussion. Vor allem die möglichen Alternative sind dabei ein großer Streitpunkt. Landwirtschaftsorganisationen, Tiermedizin und Fleischindustrie fordern die Anerkennung von Lokalanästhesie bei der Kastration. Einige Tierschutzorganisationen sprechen sich dagegen für Vollnarkose, Impfungen statt Kastration oder die sogenannte Ebermast aus. Das Deutsche Tierschutzbüro fordert das endgültige Verbot der betäubungsfreien Kastration, sieht es aber nur als winzigen Schritt. „Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist bzw. war eines der Gräuel der Massentierhaltung. Das Verbot dieser Methode ist ein kleiner Schritt zur Besserung – wir fordern aber ein komplettes Ende der ausbeuterischen Massentierhaltung“, so Fabian Steinecke.
Jährlich werden 20 Millionen Ferkel in Deutschland kurz nach der Geburt kastriert, nur um den Verbrauchern den markanten Ebergeruch zu ersparen, den das Fleisch unkastrierter Mastschweine haben kann. Bei der Ebermast wird auf die Kastration verzichtet und die Schweine werden im Schlachthof auf Ebergeruch untersucht, um diesen zu vermeiden. Auch eine Impfung gegen den Geruch bzw. das Kastrieren unter Vollnarkose wäre tierschonender, aber auch aufwändiger und kostenintensiver für Landwirte. Bei der Kastration mit Lokanästhesie ist umstritten, wie stark die Tiere dabei leiden müssen. „Es wäre wichtig, wenn nur die tierschonenderen Methoden erlaubt werden. Allerdings ist eine Grundsatzdiskussion über die Massentierhaltung längst überfällig. Ob kastriert oder nicht – ein Großteil der Schweine lebt in unzumutbaren Zuständen und wartet nur darauf geschlachtet zu werden. Das muss ein Ende haben“, kommentiert Steinecke.
Quelle: Deutsche Tierschutzbüro e. V.