Deutsche Umwelthilfe erklärt Elektrogesetz für erfolglos: Nach 13 Jahren noch immer wachsende Abfallberge aus Elektroschrott
Archivmeldung vom 15.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttMit einem riesigen 3D-Kunstwerk setzte die DUH in Berlin ein Signal gegen die Wegwerfwirtschaft - Umweltverband fordert Novellierung des Elektrogesetzes und Festlegung verbindlicher Standards zum Ökodesign, Ausweitung der Gerätesammlung und Quoten zur Wiederverwendung - Bundesregierung sollte Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und Dienstleistungen zum verstärkten Einsatz von 'Second Life-Produkten' fördern - Verbrauchern empfiehlt die DUH den Kauf von 'Second Life-Geräten' und die Nutzung von Reparaturmöglichkeiten
Seit 13 Jahren regelt das Elektrogesetz in Deutschland die Entsorgung ausgedienter Elektrogeräte. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Gesetz zwar die Grundlage für eine getrennte Sammlung und geregeltere Entsorgung von Elektrogeräten gelegt, in der Umsetzung bleibt es aber weitgehend erfolglos. Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder exportiert. Und die Nutzungszyklen der Geräte werden immer kürzer. Allein in 2016 wurden deutschlandweit mehr als 1,9 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht - mehr als jemals zuvor. Genauso wie die jährlich anfallenden Elektroschrottmengen, die mit jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen ebenfalls noch nie größer waren.
Um auf die Probleme der zunehmend kürzer werdenden Nutzungsdauer von Elektrogeräten, der abnehmenden Reparaturfähigkeit und des immer größeren Bergs an Elektroschrott aufmerksam zu machen, setzte die DUH heute auf dem Alexanderplatz in Berlin mit einem elf mal sechs Meter großen 3D-Kunstwerk ein Zeichen gegen die Wegwerfwirtschaft (zum Pressefoto: http://l.duh.de/p180315b).
Um die Berge aus Elektroschrott zu verringern, fordert die DUH von der Bundesregierung die Einführung verbindlicher Ökodesign-Standards, um Produkte langlebiger und reparierbarer zu gestalten. Ebenso Mindestquoten für die Wiederverwendung sowie Anreize zur Förderung umweltfreundlicher Dienstleistungen und Produkte. Wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden muss, um Umwelt und Gesundheit nachhaltig zu schützen, hat die DUH in einem aktuellen Positionspapier zusammengefasst: http://l.duh.de/p180315b.
"Elektrogeräte müssen reparaturfähig und langlebig sein, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Doch das Gegenteil ist der Fall und das Elektrogesetz setzt dem nichts entgegen", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die neue Bundesumweltministerin Schulze muss klare Kante zeigen und den Trend zu immer kurzlebigeren und schwerer zu reparierenden Geräten stoppen. Das unwirksame Elektrogeräte-Gesetz ist ein Geschenk an die Hersteller, die den Markt mit nicht oder nur schwer zu reparierenden Elektroprodukten überschwemmen. Wir erwarten von der Ministerin kurzfristig eine Novelle des Gesetzes und die Festschreibung verbindlicher Standards zum Ökodesign. Produkteigenschaften wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Recyclingmaterialien müssen im Markt zur Regel werden."
Damit ausgediente Geräte für eine erneute Nutzung aufbereitet oder recycelt werden können, ist es notwendig, dass sie getrennt gesammelt werden. "In Deutschland fallen jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott an. 2016 wurden voraussichtlich nur etwa 700.000 Tonnen ausgedienter Geräte ordnungsgemäß erfasst. Das würde somit nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein großer Teil der Geräte geht der Wiederverwendung und dem Recycling verloren", kritisiert der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.
Damit sich vor allem Händler und Hersteller aktiv um die Rücknahme alter Elektrogeräte bemühen, sollten sie zur Veröffentlichung ihrer Sammelquoten und Erfüllung von Sammelzielen verpflichtet werden. In diesem Zusammenhang sollten Händler und Hersteller an kollektiven Rücknahmesystemen teilnehmen, für die das Sammelziel von 65 Prozent ab dem Jahr 2019 und die Durchführung einer aktiven Verbraucheraufklärung gilt.
Ebenfalls sollten die Bedingungen zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte im Handel verbessert werden. Zukünftig sollten Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet werden und nicht nur solche, die auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Dann müssten auch Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, Geräte zurücknehmen.
"Die Wiederverwendung von Elektrogeräten spielt bislang eine untergeordnete Rolle, obwohl hier das größte Potential besteht, um die Umwelt zu entlasten. Nach amtlichen Statistiken wurden im Jahr 2015 von circa 700.000 Tonnen ordnungsgemäß erfassten Elektroaltgeräten lediglich rund 15.000 Tonnen für eine Wiederverwendung vorbereitet", sagt Sommer. Damit mehr Elektroaltgeräte erneut genutzt werden, sollten 15 Prozent der zurückgenommenen Geräte für eine Wiederverwendung vorbereitet werden. Das mit dem Elektrogerätegesetz vom 20. Oktober 2015 beschlossene Separierungsverbot sollte gelockert werden, sodass Altgeräte zum Zweck der Wiederverwendung separiert werden dürfen.
"Um immer kürzer werdende Produktzyklen zu stoppen, muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen verändern. Umweltfreundliche Dienstleistungen zum Erhalt von Elektrogeräten, wie zum Beispiel eine Reparatur, müssen im Vergleich zum Ressourcenverbrauch durch neue Produkte steuerlich begünstigt werden. Auch besonders umweltfreundliche Geräte, wie zum Beispiel gebrauchte Smartphones, sollten durch finanzielle Anreize für Verbraucher im Vergleich zu Neugeräten interessanter gemacht werden", sagt Resch.
Links:
Positionspapier der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz http://l.duh.de/p180315b
Mehr Informationen zu Elektrogeräten https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Hintergrundinformationen zur Sammlung alter Elektrogeräte https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)