MON810 wieder in Frankreich verboten
Archivmeldung vom 30.03.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 16. März 2012 hat Frankreich sein Anbauverbot für die transgene Maislinie MON810 von Monsanto erneuert. In der wissenschaftlichen Kontroverse geht es noch immer um die möglichen ökologischen Risiken, die eventuell mit dieser Kultur verbunden sind. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht heute eine Studie von Angelika Hilbeck, Forscherin am Zentrum für Integrative Biologie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) über die schädlichen Auswirkungen des Bt-Proteins (Bacillus thurigensis) von MON810 auf die Larven des Zweipunkt-Marienkäfers (Adalia bipunctata).
Andere Wissenschaftler kritisieren, dass die Ergebnisse der Labortests zwar zeigen, dass das Bt-Protein für Adalia bipunctatas schädlich ist, dies beim Feldanbau von MON810 aber nicht unbedingt zutreffen muss. Das produzierte Toxin könnte bei Freilandkulturen auch nur minimale Auswirkungen auf die Insekten haben.
Bereits im Februar hatte die französische Regierung bei der EU-Kommission die Aussetzung des Verfahrens für die Neuzulassung von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810 beantragt. MON810 ist die einzige in der EU autorisierte transgene Getreidesorte.
Frankreich hat 2007 die Verwendung des Saatguts auf der Grundlage der Schutzklausel der Richtlinie 2001/18 (die den Anbau dieses GVO in Europa autorisiert) ausgesetzt. Ende 2011 beschloss der Staatsrat jedoch, dieses Verbot aufzuheben. Hintergrund war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Anfang September befand, dass Paris erst "ein erhebliches Risiko" für Mensch, Tier oder Umwelt beweisen müsse, um den in der EU grundsätzlich als Futtermittel erlaubten Genmais MON 810 des US-Konzerns Monsanto im eigenen Land aus dem Verkehr zu ziehen. Gleichzeitig kündigten die Minister für Ökologie, Landwirtschaft und der Premierminister an, sie würden einen Weg finden, um das Verbot zu erneuern. Jetzt ist es soweit!
Der Verzehr dieser genetisch modifizierten Maissorte ist in Frankreich nach wie vor erlaubt, unterliegt jedoch einer Kennzeichnungspflicht.
Quelle: Wissenschaftliche Abteilung, Französische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland (idw)