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NRW beharrt: Bundesverwaltungsgericht soll über Verbot der Kükentötung entscheiden

Archivmeldung vom 10.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kücken
Kücken

Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Ungeachtet des technischen Fortschritts beim Kükentöten will das Land Nordrhein-Westfalen das Bundesverwaltungsgericht über ein mögliches Verbot der Praxis entscheiden lassen. Das bestätigte eine Sprecherin des Agrarministeriums in Düsseldorf der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die mittlerweile abgewählte rot-grüne Landesregierung hatte das Kükentöten 2013 verboten, die Unternehmen klagten dagegen. Beim Bundesverwaltungsgericht sind zwei Verfahren anhängig. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass die Verhandlungen im ersten Halbjahr 2019 starten sollen.

Aus dem mittlerweile CDU-geführten Ministerium in Düsseldorf hieß es, die Verfahren "dienten der Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage, ob es für die Tötung von männlichen Eintragsküken in Brütereien einen vernünftigen Grund gibt oder nicht." Diesen vernünftigen Grund fordert das Gesetz. Bislang werden die Tiere kurz nach dem Schlüpfen millionenfach vergast, weil sie weder Eier legen können noch schnell genug Fleisch ansetzen.

Die Bundesregierung hat am Donnerstag eine Technik präsentiert, die das Geschlecht der Küken noch im Ei feststellt und "männliche" Eier vor dem Schlüpfen aussortiert. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) sprach von einem "Durchbruch". Die Technik ist allerdings noch nicht serienreif. Unabhängig davon bestünde aber Interesse an einem Urteil, so das Düsseldorfer Ministerium. "Insofern werden die entsprechenden Verfügungen nicht zurückgezogen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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